Forschungs- und Projektförderung
Verschiedene Fördermittelgeber bieten eine Reihe von Förderprogrammen für Projekte und Forschungsideen mit einem Bezug zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an.
Förderprogramme können sich nach Kriterien wie z. B. Art und Umfang der Fördermittel, Dauer und Adressaten der Förderung, Förderthemen und Förderschwerpunkten sowie Geltungsbereich (lokal, regional, bundesweit, transnational) unterscheiden.
Manche Institutionen fördern regelmäßig und bundesweit Forschung und Projekte zu verschiedenen Schwerpunkten aus der Rehabilitation und Teilhabe oder bieten auch gemeinsame Förderschwerpunkte dazu an, andere Fördermittelgeber stellen eine regional begrenzte oder eine nicht-regelmäßige, temporäre Förderung für einzelne Themen mit Bezug zu Menschen mit Behinderung zur Verfügung oder haben Programme zu Themen wie Bildung und Qualifizierung oder Digitalisierung, in denen Menschen mit Behinderung eine von mehreren Zielgruppen sind.
Nachfolgend haben wir einige Institutionen aufgeführt, die Forschungs- und Projektförderung betreiben. Wir freuen uns über Anregungen zur Aufnahme weiterer Fördermittelgeber über unser Kontaktformular.
Forschungsförderung
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die DGUV fördert Forschungsprojekte externer Stellen zu Themen von UV-Träger-übergreifendem Interesse, insbesondere in den Bereichen Prävention, Berufskrankheiten, Rehabilitation und Teilhabe. -
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Der Bereich Reha-Wissenschaften der Deutschen Rentenversicherung Bund fördert als Grundsatz- und Querschnittsaufgabe Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Rehabilitation. Wissenschaftliche Exzellenz und Nutzen für die Entwicklung der rehabilitativen Versorgungspraxis sind zentrale Kriterien für eine Förderung. -
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE Krebs)
Als ein Zusammenschluss der Träger aller gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen sowie deren Verbände in NRW fördert die ARGE Krebs die Krebsbekämpfung und konzentriert sich dabei auf die Nachsorge. Ihr Ziel ist es, Berufstätigen die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen und bei älteren Menschen eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Die ARGE Krebs unterstützt Einrichtungen, die zur Krebsnachsorge – insbesondere zur onkologischen Rehabilitation – forschen oder diese Gebiete fördern. -
Europäischer Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union für Deutschland
Der ESF ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung in Europa. In Deutschland wird er unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales umgesetzt. Schwerpunkte des ESF Plus in der Förderperiode 2021-2027: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel, Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut, Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Soziale Innovationen und Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen. -
Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch unterstützt Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzen. Dafür bietet sie eine Vielzahl an Förderprogrammen mit unterschiedlichen Konditionen. Die Förderung basiert auf fünf Bereichen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Die Aktion Mensch fördert freie, gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland. -
Heidehof Stiftung
Die Heidehof Stiftung ist in einem breiten Spektrum sowohl operativ als auch fördernd tätig. Sie fördert in den Gebieten Bildung, Ökologie, Gesundheit, Soziales und Menschen mit Behinderung. Anträge zu den Förderbereichen können von gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Rechtsträgern an die Heidehof Stiftung gerichtet werden. Schwerpunkte im Förderbereich „Menschen mit Behinderung“ sind u. a. Inklusion, Selbsthilfegruppen, Integrationsprojekte, differenzierte Förder-, Arbeits-, Wohnangebote. -
Stiftung Wohlfahrtspflege NRW
Die Stiftung engagiert sich für die unmittelbare und nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen, alter Menschen sowie benachteiligter Kinder. Gefördert werden grundsätzlich soziale Einrichtungen und Projekte freier gemeinnütziger Träger, die der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW angeschlossen sind.