19.09.2024 | Bundesteilhabepreis 2025

DIGITALISIERUNG INKLUSIV

Zum sechsten Mal lobt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bundesteilhabepreis aus. Der Preis hat in jedem Jahr einen anderen Schwerpunkt. In diesem Jahr geht es um das Thema "DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“

Der Fokus des Bundesteilhabepreises 2025 liegt deshalb auf dem Zusammenspiel von:

  • aktiver Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Participation)
    bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung
  • Zugänglichkeit (Accessibility) zu digitalen Technologien
  • Nutzbarkeit (Usability) mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand.

Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis, Modellprojekte und Lösungen zur umfassenden digitalen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Arbeit, die das (gemeinsame) Lernen und Arbeiten ermöglichen.

Teilnahmeberechtigt für den Bundesteilhabepreis 2025 sind Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen Bildung und Arbeit digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen schaffen. Zur Bildung zählen die frühkindliche, schulische und hochschulische Bildung, alle Formen der formalen und non-formalen Bildung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Ehrenamts-Arbeit) sowie der weiterführenden Bildung und des lebenslangen Lernens. Zur Arbeit zählen neben der Erwerbsarbeit in Vollzeit oder Teilzeit, auch Mini-Jobs, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, sowie Familienarbeit und ehrenamtliche Tätigkeit. Dies bezieht sich insbesondere auf Bildungsträger, Arbeitgeber, Entwickler, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen.

Bewerbungsstart: 18. September 2024
Abgabeschluss: 20. Dezember 2024

Mehr Informationen: Bundesfachstelle Barrierefreiheit
(ER)