03.01.2023 | Die Bundesregierung verteidigt die Umstellung einer Projektförderung hin zum Regelbetrieb
Finanzierung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen in 2023
Mit Ablauf des Jahres 2022 endete die modellhafte Projektförderung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungsstellen. Aus der zuwendungsrechtlichen Förderung für die EUTB-Angebote von 2017 trat am 1. Januar 2022 ein per Rechtsverordnung gewährter Zuschuss in Kraft. Dies wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen.
Das Ziel der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) ist eine nachhaltige Etablierung der EUTB-Angebote sowie eine lückenlose Beratung der Ratsuchenden ab dem 01. Januar 2023, erklärt die Bunderesgierung in einem Antwortschreiben auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Ferner schreibt die Regierung weiter, dass es aufgrund der finanziellen Umstrukturierung von Förderung auf Zuschussfinanzierung, welche mit Antragsstellung und Bewilligung einhergeht „zu Veränderungen bei den EUTB-Angeboten in den Regionen kommt.“
Wie gehabt ist die EUTB der Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen verpflichtet. Auch deren Angehörige können sich beraten lassen. Aktuell werden bereits 463 Standorte der Beratungsstellen in 286 Regionen gefördert. Nach derzeitigem Stand des Bewilligungsverfahrens werden ab 2023 498 Beratungsangebote in 399 Regionen bezuschusst.
Die vollständige Mitteilung der Bundesregierung finden Sie hier: Fortbestand, künftige finanzielle Ausstattung und Beratungsqualität von Beratungsstellen der Ergänzenden Unabhängigen Teilberatung
Die Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) finden Sie bei REHADAT: Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV)
(Tr)