28.12.2021 | Entscheidung zum Schutz von Menschen mit Behinderung
Verfassungsgericht verpflichtet Gesetzgeber zu Triage-Regelungen
Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und Beeinträchtigungen sind in der Corona-Pandemie besonders gefährdet. Dementsprechend muss der Gesetzgeber nun unverzüglich eingreifen um Menschen mit Behinderung besser zu schützen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe entschieden und damit der Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderung stattgegeben. Weitere Informationen sind auf der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht verfügbar.
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