03.01.2023 | Teilhabeverfahrensbericht

Vierter Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht

Deckblatt des vierten Teilhabeverfahrensberichts

Der 4. Teilhabeverfahrensbericht wurde zum 30. Dezember 2022 von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) veröffentlicht (Berichtsjahr 2021). Der trägerübergreifende Statistikbericht vergleicht jährlich die Entwicklungen in Reha und Teilhabe: z. B., wie viele Anträge bei den Reha-Trägern gestellt worden sind.

Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der gestellten Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe auf einem konstanten Niveau. Im Durchschnitt dauerte es 22 Tage, bis eine Entscheidung über einen Antrag vorlag, wobei 83 Prozent der entschiedenen Anträge vollständig oder teilweise bewilligt wurden.

Ziel der Teilhabeverfahrensberichte ist, mehr Transparenz zur Leistungsfähigkeit des Reha-Systems herzustellen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Inkrafttreten der ersten Reformstufe zur Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt. Der diesjährige Bericht enthält erstmals für fast alle Auswertungs-Merkmale Daten im Jahresvergleich.

Tipp:

Alle bisher veröffentlichten Berichte finden Sie online in REHADAT-Literatur:
Teilhabeverfahrensberichte | REHADAT-Literatur

(ML)