12.05.2023 | Zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes
Gesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes am 12. Mai 2023 zugestimmt. Das Gesetz zielt darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.
Unter anderem wird ab 2024 eine erhöhte Staffel der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber eingeführt, welche trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Außerdem kann ein schwerbehinderter Mensch, der unmittelbar vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen (oder bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt war oder ein Budget für Arbeit erhält), in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Weitere Punkte sind das Einführen einer Genehmigungsfiktion für die Anspruchsleistungen des Integrationsamtes, die Aufhebung der Deckelung für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit sowie das Neuausrichten der Versorgungsmedizinischen Begutachtung.
Mehr Informationen: BMAS - Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
(br)