Projektart: Gefördertes Projekt Modellprojekt
ZuKiJu – Barrieren im Zugang zu Kinder- und Jugendlichenrehabilitation abbauen

Beschreibung / Inhalte

Hintergrund:

Die Entwicklung der Antragszahlen für Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation entspricht nicht der Entwicklung der Prävalenz rehabilitationsrelevanter Erkrankungen in diesen Altersgruppen. Es ist bekannt, dass systembezogene Barrieren und persönliche Faktoren die Reha-Inanspruchnahme beeinflussen, wie u.a. die Komplexität des Antragsverfahren.
Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihrem gemeinsamen Strategie-Papier zur Weiterentwicklung von Rehabilitation und Prävention die Sicherstellung einfacher Zugangswege unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Versicherten und Kooperationspartner als Ziel definiert.
Bisher steht aber eine deutliche Reduzierung der bekannten systembedingten Barrieren - wie die Vereinfachung des Antragsverfahrens im Regelgeschäft - noch aus.
Dieses Defizit soll durch das Modellvorhaben beseitigt werden.

Ziel:

Ziel des Vorhabens ist es, die Anzahl der Anträge auf Kinder- und Jugendlichen-Reha sowie die Zufriedenheit der Anwender*innen mit dem Antragsverfahren zu erhöhen.

Vorgehensweise:

Um den Zugang zur Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation für betroffene Familien zu verbessern, wird ein multimodaler Ansatz gewählt. Dieser umfasst sowohl die Entwicklung eines vereinfachten Antragsverfahrens als auch eine zugehende Beratung seitens des Rentenversicherungsträgers.

Maßnahme 1: Ein verkürztes Antragsformular wird unter Beteiligung relevanter Akteure (Kinderärzte und Kinderärztinnen, betroffene Familien bzw. Patientenvertreter*innen, Vertreter der Rentenversicherung) sowie unter Berücksichtigung bestehender Erkenntnisse entwickelt. Dabei kann auf Vorkenntnisse aus einem Projekt mit dem Altonaer Kinderkrankenhaus zurückgegriffen werden, in dem für einen begrenzten Zeitraum und eine begrenzte Zielgruppe ein verkürztes Antragsformular von vier Seiten verwendet wurde. Dieses Formular stieß im Rahmen des Projektes im Altonaer Kinderkrankenhaus bei den Anwender*innen auf positives Feedback, das darauf schließen lässt, dass eine breitere Anwendung erfolgsversprechend wäre. Eine Evaluation erfolgte jedoch nicht. In dem Modellvorhaben ZuKiJu soll nun ein Antragsformular entwickelt werden, das für alle Anträge auf Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung in der Modellregion genutzt werden kann. Bei der Entwicklung werden sowohl Anwender*innen (Versicherte als auch Kinder- und Jugendmediziner*innen) als auch Expert*innen (Fachpersonal der Deutschen Rentenversicherung) einbezogen. Unterstützt wird die Entwicklung durch eine wissenschaftliche Begleitung, die auch den Einsatz des neuen Antragsformulars evaluieren soll (Universität Lübeck).
Ziel ist es, sowohl den ärztlichen Befund als auch die Willensbekundung des versicherten Familienmitglieds auf einem Dokument mit möglichst geringer Seitenzahl unter Sicherstellung der notwendigen Qualität zu vereinen. So bleibt der Antragscharakter des Formulars bestehen, das Dokument kann aber bspw. vor Ort in der Praxis für Kinder- und Jugendlichen-Medizin gemeinsam ausgefüllt und direkt eingereicht werden. Eine Beteiligung der Bundesträger DRV Bund und DRV KBS ist notwendig, da eine Vorselektion der RV-Zugehörigkeit durch beteiligte Kinder- und Jugendmediziner nur eingeschränkt zielführend wäre und somit das verkürzte Antragsformular nicht eingesetzt werden könnte.

Maßnahme 2: Zugehendes offenes Beratungsangebot seitens des Rentenversicherungsträgers: Mitarbeiter*innen der Fachdienste der Deutschen Rentenversicherung Nord bauen im Einzugsgebiet der DRV Nord ein Netzwerk zu relevanten Akteuren auf und informieren über die Leistungen der Kinder- und Jugendlichen-Rehabilitation sowie über das verkürzte Antragsverfahren. Dazu werden sie aufsuchend tätig. Die Beratung soll an Orten stattfinden, an denen Familien erreicht werden können, die insbesondere von Beratungsangeboten und einer Senkung bürokratischer Hürden profitieren können. Bei Bedarf können zur Beratung Tandem-Partner aus der Maßnahme 3 hinzugezogen werden. Die Beratung kann sowohl in Praxen für Kinder- und Jugendlichen-Medizin, in relevanten Selbsthilfegruppen, in Eltern-Kind-Zentren, in Gesundheitskiosken und ähnlichen Gesundheitsangeboten der Bundesländer sowie in Jugendämtern stattfinden. Adressaten der Beratung sind sowohl Fachkräfte als auch Familien.
Für die Durchführung dieser Beratung wird ein Konzept erstellt, das den Umfang und Inhalt der Beratung, die strategische Platzierung (wo soll beraten werden) sowie ggf. die Schulung entsprechender Mitarbeiter*innen umfasst. Herfür werden regionale Projektpartner eingebunden.

Maßnahme 3: Die Kinder- und Jugendmediziner*innen identifizieren Familien mit chronisch erkrankten Kindern und Jugendlichen mit Reha-Bedarf, die von einer reinen Verkürzung des Antragsverfahrens noch nicht ausreichend profitieren, sondern für die eine flankierende Beratung zum Reha-Prozess als hilfreich erachtet wird. Sie verordnen für solche Fälle ein vorbereitendes Reha-Coaching. Die Familien bekommen eine direkte Ansprechperson benannt. Das Coaching soll durch Reha-Coaches durchgeführt werden, die im Rahmen des Modellvorhabens geschult werden. Es werden nicht Fachpersonen, sondern vor allem Personen aus der Peer-Group geschult, die das Coaching durchführen sollen. Für Coaches und (zuweisende) Fachkräfte wird eine Handreichung erstellt und veröffentlicht, die das Grundwissen enthält, welches für das Coaching erforderlich ist.
Das Coaching hat zum Ziel, die Familien für die Reha vorzubereiten und zu motivieren, sodass zum Abschluss des Coachings eine Reha beantragt und angetreten wird. Umfang und Inhalte des Coachings werden im Rahmen des Projektes entwickelt.

Maßnahme 4: Im Rahmen des Projekts wird eine digitale Plattform entwickelt, die ein niedrigschwelliges Informationsangebot zur medizinischen Rehabilitation für Kinder und Jugendliche bietet. Zielgruppe der Seite sind Kinder- und Jugendmediziner*innen sowie Familien mit chronisch kranken Kindern. Die digitale Plattform bündelt alle relevanten Informationen zum verkürzten Antragsformular und enthält weiterführende Information und Ausfüllhilfen in verschiedenen Sprachen. Zudem werden Informationen zu vor- und nachgelagerten Angeboten der Versorgungskette bereitgestellt oder verlinkt.

Die Entwicklung und Durchführung der Innovativen Maßnahmen werden wissenschaftlich begleitet. Es wird eine formative und summative Prozessevaluation der Einzelmaßnahmen sowie eine Wirksamkeitsprüfung der Gesamtstrategie mit einer Differenz-von-Differenzen-Analyse (Vergleich von Vorher-Nachher-Veränderungen der Antragszahlen in der Modellregion und einer Vergleichsregion) durchgeführt. Zudem wird die Benutzerfreundlichkeit der Maßnahme 1 (Antragsformular) und 4 (Internetplattform) untersucht.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.01.2024


Abschluss:

31.12.2027


Fördernummer:

663S0103X1

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ (dritter Förderaufruf)

Projektleitung:

  • Maliezefski, Anja, Dr. |
  • Bethge, Matthias, Prof. Dr.

Mitarbeitende:

  • Kleineke, Vera |
  • Banaschak, Hannes |
  • Carow, Franziska |
  • Bartolini, Flaminia, Dr.

Institutionen:

Deutsche Rentenversicherung Nord
(Dr. Anja Maliezefski, Vera Kleineke)
Ziegelstraße 150
23556 Lübeck
Telefon: 0451 485 10105 E-Mail: rsgs.rehapro@drv-nord.de
Homepage: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/DE...

Projektpartner:

Universität Lübeck
(Prof. Matthias Bethge - Wissenschaftliche Begleitung,
Hannes Banaschak, Franziska Carow)
Homepage: https://www.uksh.de/sozialmedizin-luebeck/

Ethno-Medizinisches Zentrum e.V.
(Dr. Flaminia Bartolini)

Referenznummer:

R/FO126121


Informationsstand: 14.03.2024