Projektart: Gefördertes Projekt Studie
Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Rahmen der Reha-Fachberatung (BTHG-RB)

Beschreibung / Inhalte

Im Dezember 2016 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz, BTHG) verabschiedet. Es umfasst eine Reihe von gesetzlichen Veränderungen, die dazu beitragen sollen, Menschen mit Behinderungen eine möglichst gleichberechtigte, umfängliche und wirksame Teilhabe im Sinne einer selbstbestimmten Lebensführung zu ermöglichen. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen auch die Beratungspflicht der Rehabilitationsträger. Vernetzte Ansprechstellen sollen barrierefreie Informationsmöglichkeiten für Rehabilitation und Teilhabe bieten. Der Rehabilitationsbedarf von Versicherten soll umfassend und nicht nur im Fokus der eigenen Zuständigkeiten ermittelt werden. Liegen Unterstützungsbedarfe in mehreren Zuständigkeiten, müssen die unterschiedlichen Leistungsträger miteinander kooperieren und Leistungen „wie aus einer Hand“ ermöglichen. Das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen soll verbessert werden, indem ergänzende unabhängige Beratungsangebote zur Verfügung stehen und Ansätze des Peer Counselling eingesetzt werden. Konsequenzen für die Reha-Fachberatung entstehen durch diese Gesetzesvorgaben u. a. durch die Kooperation mit weiteren Beratungsangeboten und den möglichen Verweis auf zusätzliche Angebote neben der Reha-Fachberatung. Menschen mit Behinderungen sollen zudem das Beratungsgeschehen aktiv mitgestalten können. Das Leistungsangebot und damit auch das Beratungsspektrum werden somit größer und vielfältiger, Beratungsziele könnten sich angesichts der verstärkten Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit der Versicherten verändern. Es werden mehr zeitliche und personelle Ressourcen für die Beratung notwendig sein und Beratungsmethoden könnten ggf. modifiziert werden, um eine Stärkung der Position der Versicherten in der Beratung zu unterstützen.

Angesichts der umfangreichen Rechtsänderung sollen in dem geplanten Projekt die damit einhergehenden Anforderungen an die Reha-Fachberatung untersucht werden.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) haben sich bereits 2016 gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) auf trägerübergreifende Beratungsstandards geeinigt. Die Empfehlungen wurden bei der Deutschen Rentenversicherung Nord (DRV Nord) und der Knappschaft Bahn See (KBS) mit einem eigenen Beratungskonzept in die Praxis umgesetzt.
Ansätze zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des BTGH sind bei beiden Kooperationspartnern bisher in der Entwicklung bzw. unterschiedlich weit fortgeschritten.

Das geplante Vorhaben soll im Rahmen einer summativen und formativen Evaluation die Weiterentwicklung des bestehenden Beratungskonzeptes und der umgesetzten Beratungspraxis, entsprechend der im BTHG formulierten Anforderungen wissenschaftlich begleiten. Ziel ist es, die DRV Nord und die KBS bei der organisationalen Implementierung des BTHG zu unterstützen und zu überprüfen, inwiefern die inhaltliche Umsetzung in den Beratungsalltag gelingt. Darüber hinaus sollen im Sinne der Verpflichtung nach Teilhabeforschung - in der 2008 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention - Forschungsdaten generiert werden, die es ermöglichen die Bedingungen für selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft zu analysieren.
Das Vorhaben begleitet die Entwicklung und Implementierung eines BTHG orientierten Beratungskonzeptes für die Reha-Fachberatung der beteiligten Kooperationspartner. Mit der Evaluation soll untersucht werden, inwieweit die vom Gesetzgeber verfolgten Ziele erreicht werden können und wie sich das entwickelte Beratungskonzept in die vorhandenen Strukturen integrieren lässt.

Ein wichtiger Teil der Untersuchung bildet – im Sinne einer Bedarfsanalyse – die Bestandsaufnahme der gegenwärtigen Beratungslandschaft. Das Forschungsvorhaben zielt auf eine Beschreibung der internen Beratungsprozesse bei den beteiligten Kooperationspartnern ab. Inhalte, Bausteine und Rahmenbedingungen der Beratung sollen dargestellt werden. Im Sinne einer Evaluation der Strukturqualität werden die vorliegenden Konzepte zur Reha-Fachberatung geprüft und inhaltlich analysiert. Darüber hinaus werden Beratungsprotokolle der Kooperationspartner im Hinblick auf Vorstellungen/Erwartungen an den Beratungsprozess, konkrete Beratungshinhalte und Ergebnisse der Beratung ausgewertet. In dieser Phase des Vorhabens wird ein trägerübergreifender Steuerungskreis etabliert, dem Akteur*innen beider Kooperationspartner angehören. Dieser trifft sich einmal im Quartal und dient der kontinuierlichen Rückmeldung des Vorhabens und der einzelnen Zwischenergebnisse. Durch eine stetige und frühzeitige Einbindung des Steuerungskreises in alle Projektschritte soll u. a. die Kooperationsbereitschaft und -möglichkeit der Reha-Fachberater*innen sichergestellt werden. Der Steuerungskreis wird mit jeweils eine*m Reha-Fachberater*in und einer Vertretung der Fachbereichsleitung der beteiligten Versicherungsträger besetzt, sowie ein*er Mitarbeiter*in der wissenschaftlichen Begleitung von der Universität zu Lübeck. Diese formative, d. h. an der Prozessgestaltung interessierte Evaluation hat den Auftrag, das Projekt zu begleiten und in regelmäßigen Abständen Befragungen durchzuführen, um eine Verlaufsbeobachtung des Projekts zu erzielen. Voraussetzung dafür ist, dass neben der regelmäßigen Erhebung von Daten im Zuge der Evaluation auch Zwischenergebnisse im Rahmen des Steuerungskreises diskutiert werden. Der Steuerungskreis agiert hierbei zusätzlich als Informationsmultiplikator in die beteiligten Institutionen.

Um eine Anpassung an die Anforderungen des BTHG zu ermöglichen, werden Abweichungen zwischen der bestehenden Beratungspraxis und der zuvor definierten Zielvorstellung sowie den Ergebnissen der systematischen Übersichtsarbeit beschrieben. Handlungsempfehlungen zur Erreichung dieser Zielvorstellungen werden entwickelt. Mit dem formativen Ansatz wird der Prozess der Einführung und Umsetzung bewertet. In diesem Sinne wird einerseits die Implementierung der Handlungsempfehlungen in die Organisationsstruktur der Kooperationspartner und andererseits die Umsetzung des Beratungskonzeptes durch die Reha-Fachberater*innen evaluiert. Zur Erfassung einer passgenauen Umsetzung des Beratungskonzeptes in die Praxis wird ein standardisiertes Dokumentationsinstrument entwickelt. Bei einer unzureichenden Abbildung der individuellen Bedürfnisse in der Dokumentation, kann womöglich eine gute, klientenzentrierte und BTHG-konforme Beratung und Versorgung nicht gewährleistet werden. Daher ist eine strukturierte Informationssammlung, bei der wichtige Aspekte deutlich herausgestellt werden können, eine essentielle Voraussetzung zur Dokumentation, Kommunikation und Evaluation des Beratungsprozesses. Die Beratungsdokumentation stellt die systematische Erfassung der Beratungsdaten dar und dient einer fortlaufenden Sicherung der Beratungsqualität. Zum Abschluss der Implementierungsphase wird die neue Beratungsdokumentation – unter Einbindung der Steuerungsgruppe – in einer Pilotierung getestet, bevor der Übergang in die dritte Projektphase der „Evaluation der Umsetzungsqualität“ folgt.

Zur Überprüfung der veränderten Beratungsform wird eine den Rahmenbedingungen entsprechende zeitnahe Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen angestrebt und bereits zu Projektbeginn in enger Kooperation mit der Arbeitsgruppe BTHG bei der DRV Nord und dem Steuerungskreis vorbereitet. Ein Ziel ist hierbei die Ausarbeitung von Indikatoren, die zu einer positiven und nachhaltigen Wirkung von Teilhabeberatung beitragen. Jede*r Berater*in wird zu Beginn einer Beratungssituation in kurzer Zeit mit einer großen Komplexität konfrontiert, die im Kommunikationsprozess systematisierend bearbeitet werden muss. Eine zentrale Qualifikation des professionellen Beraters besteht offensichtlich in einer Art Prozesskompetenz im Hinblick auf die Gestaltung des Phasenverlaufs. Versicherte und Reha-Fachberater*innen beider Kooperationspartner werden nach der Umsetzung hinsichtlich erhaltener und durchgeführter Beratungen befragt.

Bei dem geplanten Forschungsvorhaben zur Umsetzung des BTHG in der Reha-Fachberatung, die den Ist-Stand, sowie die Entwicklung und Implementierung einer angepassten Beratungsstruktur begleitet, wird als kontrollierte multizentrische Studie mit einem Prä-Post-Design durchgeführt. Sie beinhaltet sowohl formative als auch summative Elemente. Das Forschungsvorhaben ist darauf ausgerichtet, die Ausgangssituation der Reha-Fachberatung unter der Perspektive des BTHG zu explorieren, ein am BTHG orientiertes Beratungskonzept zu erarbeiten sowie die Umsetzung des Beratungskonzeptes zu begleiten und zu evaluieren.
Der formative Prozess wird durch regelmäßige Rückmeldungen von Zwischenergebnissen an die Träger und einen kontinuierlichen Austausch unter den Trägern im Steuerungskreis begleitet und fördert den Dialog zwischen den Akteur*innen. Mit dem summativen Evaluationsansatz wird die Umsetzung der im BTHG formulierten Anforderungen überprüft.

Insgesamt sind drei Projektschritte geplant: eine eingehende Analyse der Ausgangssituation und die Erarbeitung einer am BTHG orientierten Zielvorstellung der Reha-Fachberatung (1), eine anschließende begleitete Umsetzung der erarbeiteten Ausrichtung der Reha-Fachberatung (2) und eine abschließende Evaluation der erfolgten Umsetzung (3).

Die Studie wird bei der Reha-Fachberatung der beiden kooperierenden Rentenversicherungsträgern (DRV Nord, KBS) in Schleswig-Holstein/ Hamburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt (siehe 5 Verantwortlichkeiten).

In die Erhebungen werden Versicherte und Reha-Fachberater*innen beider Kooperationspartner einbezogen. Weitere Akteur*innen der DRV Nord und der KBS sind maßgeblich in der Projektentwicklung beteiligt. Im Projektbeirat tauschen sich Versicherte, die an einer LTA teilnehmen oder diese bereits abgeschlossen haben, Reha-Fachberater*innen der beiden Träger, unabhängige Berater*innen der EUTB, Berater*innen der Bundesagentur für Arbeit, Berater*innen der Integrationsfachdienste, Schwerbehindertenvertretung und Rechtsexpert*innen aus dem Bereich Sozialrecht einmal jährlich zum Forschungsprojekt und den aktuellen Entwicklungen aus. Ziel ist dabei eine Diskussion des aktuellen Projektstandes und der unterschiedlichen Perspektiven der Beiratsmitglieder.

Im Rahmen des ersten Projektschritts werden die Studienteilnehmenden zu zwei Zeitpunkten schriftlich befragt:
1. Erhebung von soziodemografischen Daten und Angaben zu Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Teihabeeinschränkungen im Rahmen der Baseline-Erhebung vor Beginn der Reha-Fachberatung,
2. Erhebung von Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Erwerbstätigkeit 6 Monate nach Abschluss der Reha-Fachberatung im Rahmen der Follow-Up-Erhebung Die Befragungsdaten werden mit standardisierten und der persönlichen Studien-ID gekennzeichneten Fragebögen erhoben. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der Reha-Fachberatung. Die Dokumentationen erfolgen in Excel-Dateien und werden den Universitäten in pseudonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Zu Beginn des Beratungsprozesses werden alle Studienteilnehmenden mit einem Fragebogen befragt, um die eingeschlossenen Personen zu beschreiben. Der Fragebogen enthält validierte Instrumente zu den folgenden Themen: gesundheitsbezogene Lebensqualität (SF-12), Depressivität (PHQ-9), Wohlbefinden (WHO-5), Arbeitsfähigkeit (WAS), Teilhabeeinschränkungen (IMET), sowie wahrgenommene Hilflosigkeit und Selbstwirksamkeit.
Zusätzlich werden soziodemografische (Geschlecht, Alter, Schulbildung, Lebenssituation) und berufsbezogene (Umfang der Anstellung, Beruf) Merkmale erfragt.
Zusätzlich zu den patientenberichteten Parametern der Baseline-Erhebung werden in der Follow-Up-Erhebung, die wir 6 Monate nach Beratung durchführen, die Arbeitsunfähigkeitstage seit der Beratung, aktuelle Arbeitsunfähigkeit, Erwerbstätigkeit sowie die Skala zur Personenorientierung (customer orientation) aus dem Fragebogen zum Handeln von Rehabilitationsträgern eingesetzt, es werden Fragen zu Information und Beratung, Personenorientierung, Prozessablauf und Dienstleistungsbereitschaft integriert.

Zur Evaluation der Umsetzung des modifizierten Beratungskonzeptes wird eine zweite Kohorte von Versicherten zu zwei Zeitpunkten befragt: das erste Mal von Juli 2024 bis Januar 2025 (unmittelbar nach einem erhaltenen Beratungsgespräch) und das zweite Mal Januar 2025 bis Mai 2025 (sechs Monate nach dem Beratungsgespräch). Es werden die gleichen Instrumente eingesetzt wie bei der Befragung der ersten Kohorte.

Die Reha-Fachberater*innen dokumentieren – zusätzlich zur regulären Dokumentation -den Verlauf der Beratungsgespräche. Hierfür erfassen sie Zeitpunkt und Dauer des Kontakts, Inhalte der Beratungsgespräche, Einbindung von externen Akteur*innen, Handlungsempfehlungen.
Im ersten Projektschritt erfolgt die Analyse der Ausgangssituation explorativ. Selektiv ausgewählte Versicherte sowie Reha-Fachberater*innen der beteiligten Rentenversicherungsträger und Expert*innen aus den Bereichen Leistungsträger (Jobcenter), Beratungsanbieter (EUTB) und Leistungserbringer (BTZ, BFW) werden im Einzelsetting zu Themen des Beratungsprozesses interviewt.
Die Versicherteninterviews werden mit Personen geführt, die ein Beratungsgespräch absolviert haben und sich bereits in der Inanspruchnahme einer Leistung befinden. Hier werden Fragen zum Beratungsvorgang, zu Beratungsinhalten, zur (partizipativen) Entscheidungsfindung, zur Einbindung anderer Leistungserbringer, zur Zufriedenheit und zu potenziellen Erfolgskriterien für eine gelungene Beratung gestellt. Durch die Leitfragen lassen sich im Zuge der regelgeleiteten, theoriebasierten Auswertung detaillierte Beschreibungen und Analysen des Beratungs- und Entscheidungsprozesses abbilden. Die Ausarbeitung von potenziellen Erfolgskriterien, ermöglicht einen Abgleich zwischen Beratungsangebot und Beratungsbedarf.
Die Reha-Fachberater*innen der beteiligten Rentenversicherungsträger werden in leitfadengestützten Interviews zur Beratungspraxis, den einzelnen Bausteinen einer Beratung, Beratungsthemen, zentralen Rahmenbedingungen und Erfolgskriterien des Beratungsprozesses befragt. Im Sinne der im BTHG angedachten vernetzten Bedarfserhebung und Leistungserbringung, wird sich ein Fragenkomplex mit dem Bereich der Handlungsvernetzung und partizipativer Entscheidungsfindung befassen.
Die Experteninterviews mit einzelnen Vertreter*innen von weiteren Leistungsträgern (Jobcenter), Beratungsanbietern (EUTB) und Leistungserbringern (BTZ, BFW) werden neben den genannten Fragenkomplexen zu ihrer eigenen Rolle im Reha-Prozess und der Leistungskette befragt.
Leitfadengestützten Interviews mit Versicherten und Reha-Berater*innen werden auch in der Evaluation der Umsetzung des modifizierten Beratungskonzeptes (Projektschritt 3) durchgeführt.

Eine weitere Kohorte von Versicherten, die ein Beratungsgespräch nach der Modifizierung der Beratung in Anspruch genommen hat und sich bereits in der Inanspruchnahme einer Leistung befindet, wird zu den Themen Beratungsvorgang, Beratungsinhalte, Entscheidungsfindung, Einbindung anderer Leistungserbringer, Beratungszufriedenheit und zu potenziellen Erfolgskriterien für eine gelungene Beratung interviewt.
Eine Kohorte von Reha-Fachberater*innen, die bereits praktische Beratungserfahrung nach der Modifizierung der Beratung gesammelt hat, wird ebenfalls in leitfadenorientierten Interviews zur Beratungspraxis, den einzelnen Bausteinen einer Beratung, Beratungsthemen, zentralen Rahmenbedingungen und Erfolgskriterien des Beratungsprozesses befragt.
Die leitfadengestützten Interviews werden durch den*die wissenschaftliche*n Mitarbeiter*in der Universität zu Lübeck durchgeführt. Es werden Audioaufnahmen angefertigt und wortwörtlich (verbatim) transkribiert.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.04.2022


Abschluss:

31.12.2025


Kostenträger:

  • Deutsche Rentenversicherung Nord
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Forschungsschwerpunkt zur „Weiterentwicklung der beruflichen Rehabilitation“

Projektleitung:

  • Bethge, Matthias, Prof. Dr.

Mitarbeitende:

  • Lemke, Stella |
  • Bolte, Kevin

Institutionen:

Universität zu Lübeck, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Telefon: 0451 500 51280 E-Mail: matthias.bethge@uksh.de
Homepage: https://www.uksh.de/sozialmedizin-luebeck

Projektpartner:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit

Deutsche Rentenversicherung Nord
Homepage: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nord/DE...

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Homepage: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Knappsc...

Baasner, A.; Lemke, S.; Albersmann, L. (2023). Die Reha-Fachberatung als Instrument zur Teilhabe am Arbeitsleben. In: RP Reha, 10 (1), Halle (Saale): Univeritätsverlag Halle-Wittenberg, S. 42-45.

Referenznummer:

R/FO126074


Informationsstand: 02.09.2022