Projektart: Gefördertes Projekt Modellprojekt
Beschreibung / Inhalte
Was ist BEM? - Einer drohenden Erwerbsminderung soll frühzeitig entgegengewirkt werden. Mitarbeiter, die längere Zeit krank waren, sollen dem Arbeitsprozess nicht verloren gehen. Dazu muss geklärt werden
Warum BEM? - Seit Mai 2004 verpflichtet ein Gesetz (§84 SGB IX) Arbeitgeber zum so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Betriebliches Eingliederungsmanagement bringt Ihre Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück. Ein nicht durchgeführtes BEM führt zwar nicht unmittelbar zu Sanktionen, kann aber unter Umständen spätere Folgen auslösen. So wird z. B. eine krankheitsbedingte Kündigung dadurch deutlich erschwert. Es können aber auch Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers oder auch von Sozialleistungsträgern drohen, wenn ein BEM nachweislich gesundheitliche Schäden verhindert bzw. gemildert hätte.
Wann BEM? - Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen aus Krankheitsgründen am Arbeitsplatz – entweder am Stück oder wiederholt, müssen Arbeitgeber für Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen.
Der Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk M-V e.V. hilft Ihnen:
Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.
Beginn:
01.01.2011
Abschluss:
31.12.2013
Kostenträger:
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
ICF-Bezug des Projekts:
- Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.
Projektleitung:
- Händschke, M.
Mitarbeitende:
- Hoppert-Arndt, S. |
- Kendziora, P. |
- Krüger, J.
Institutionen:
Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk M-V e.V.
Schlossberg 1
17154 Stavenhagen
Telefon:
039954 367-13
E-Mail:
info@gesundtutgut-mv.de
Homepage:
https://www.gesundtutgut-mv.de/
Schlagworte:
Referenznummer:
R/FO125268
Informationsstand: 09.04.2020