Projektart: Gefördertes Projekt Modellprojekt
esa M-V eingliedern statt ausgliedern

Beschreibung / Inhalte

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Lange Fehlzeiten sind ein Kostenfaktor, gerade für kleinere Unternehmen.

Was ist BEM? - Einer drohenden Erwerbsminderung soll frühzeitig entgegengewirkt werden. Mitarbeiter, die längere Zeit krank waren, sollen dem Arbeitsprozess nicht verloren gehen. Dazu muss geklärt werden
  • ob und wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
  • mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann und
  • wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann oder
  • ob es durch andere Maßnahmen, zu einem neuen Arbeitsplatz kommen kann.



  • Warum BEM? - Seit Mai 2004 verpflichtet ein Gesetz (§84 SGB IX) Arbeitgeber zum so genannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Betriebliches Eingliederungsmanagement bringt Ihre Mitarbeiter schneller an den Arbeitsplatz zurück. Ein nicht durchgeführtes BEM führt zwar nicht unmittelbar zu Sanktionen, kann aber unter Umständen spätere Folgen auslösen. So wird z. B. eine krankheitsbedingte Kündigung dadurch deutlich erschwert. Es können aber auch Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers oder auch von Sozialleistungsträgern drohen, wenn ein BEM nachweislich gesundheitliche Schäden verhindert bzw. gemildert hätte.

    Wann BEM? - Fehlen Beschäftigte innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen aus Krankheitsgründen am Arbeitsplatz – entweder am Stück oder wiederholt, müssen Arbeitgeber für Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgen.

    Der Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk M-V e.V. hilft Ihnen:
  • Wir informieren Sie über Ihre Aufgaben als Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Eingliederung.
  • Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung, Einführung sowie der Durchführung des BEM in Ihrem Betrieb.
  • Wir beraten Sie über präventive Maßnahmen.
  • Wir bieten Einzelfallberatung für betroffene Mitarbeiter.
  • Wir helfen bei der Einleitung von Maßnahmen zur medizinischen und beruflichen Integration.

  • Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

    Beginn:

    01.01.2011


    Abschluss:

    31.12.2013


    Kostenträger:

    • Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

    ICF-Bezug des Projekts:

    • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

    Projektleitung:

    • Händschke, M.

    Mitarbeitende:

    • Hoppert-Arndt, S. |
    • Kendziora, P. |
    • Krüger, J.

    Institutionen:

    Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk M-V e.V.
    Schlossberg 1
    17154 Stavenhagen
    Telefon: 039954 367-13 E-Mail: info@gesundtutgut-mv.de Homepage: https://www.gesundtutgut-mv.de/

    Referenznummer:

    R/FO125268


    Informationsstand: 09.04.2020