Projektart: Modellprojekt
Betriebliches Eingliederungsmanagement für Handwerksbetriebe

Beschreibung / Inhalte

Die FBG, die IKK Südwest-Direkt und die Fleischerinnung des Saarlandes haben zum 01.05.2005 ein Kooperationsprojekt für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements für Betriebe des Fleischerhandwerks vereinbart. Ziel der Kooperationsvereinbarung ist es, den Arbeitgebern von klein- und mittelständischen Betrieben Hilfestellungen bei der Umsetzung des seit 01.05.2004 vorgeschriebenen betrieblichen Eingliederungsmanagements zukommen zu lassen.

Mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, durch präventive Maßnahmen bei (langzeit-) erkrankten Beschäftigten den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes zu verhindern. Aufgabe des Arbeitgebers ist es, ggf. unter Einschaltung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter, diese Maßnahmen einzuleiten bzw. zu koordinieren. Oftmals weiß der Arbeitgeber aber gar nicht, dass eine solche Verpflichtung existiert, geschweige denn, welche Möglichkeiten und Hilfen zur Prävention bestehen. Hier setzt das Kooperationsprojekt an. Die IKK Südwest-Direkt und die FBG führen für den Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement durch. Sie leiten in enger Abstimmung mit Arbeitgeber und erkranktem Mitarbeiter weitere Maßnahmen zur medizinischen und sozialen Rehabilitation ein bzw. koordinieren diese. Einzige Aufgabe des Arbeitgebers: Er informiert den zuständigen Sozialversicherungsträger, wenn eine Erkrankung des Arbeitnehmers von länger als sechs Wochen vorliegt und ein Ende der Arbeitsunfähigkeit nicht abzusehen ist.

Um eine erfolgreiche Eingliederung zu erreichen, werden die FBG und die IKK ihre Fachkenntnisse zusammenführen. So wird die FBG die IKK im Bereich branchenspezifischer Belastungen und Gesundheitsgefahren sowie Einsatz technischer Hilfen beraten. Die IKK wird die FBG im Rahmen von vorbeugenden Gesundheitsmaßnahmen unterstützen. Für die Sozialversicherungsträger besteht durch dieses Projekt der positive Nebeneffekt, dass sie durch die Information des Arbeitgebers schneller auf mögliche Problemfälle aufmerksam werden und durch eine frühzeitige Steuerung Kosten der Heilbehandlung und ggf. Folgekosten der sozialen und beruflichen Rehabilitation vermieden werden können. Das Projekt ist als Pilot zunächst auf ein Jahr angelegt und soll auf Innungen in Rheinland-Pfalz ausgedehnt werden.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.05.2005


Abschluss:

30.04.2006


Projektleitung:

  • N.N.

Institutionen:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(vormals Fleischerei-Berufsgenossenschaft)
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 7850

Homepage: https://www.bgn.de/

Referenznummer:

R/FO3218


Informationsstand: 09.04.2020