Projektart: Gefördertes Projekt
Intensivierung der Verbandsarbeit und mehr Partizipation an politischen Entscheidungsprozessen

Beschreibung / Inhalte

1. Zielsetzung:

1.1. Ziele des Projekts
Ziele des Projektes sind:
  • die Weiterentwicklung unserer Verbandsarbeit durch die Einstellung einer/s Referent/in für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
  • die Partizipation von Menschen mit Hörbehinderungen an politischen Entscheidungsprozessen zu erleichtern und diese für politische Themen durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu sensibilisieren
  • eine aktive und umfassende Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten mit den Institutionen, den Bundestagsabgeordneten, den Bundesministerien, den Behindertenverbänden und den Partnern zu ermöglichen
  • Ausgleich unseres behinderungsbedingten Mehrbedarfs durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern, Telefondolmetscher für ehrenamtliche Tätige von Präsidium und Beirat zwecks Kontakten mit den Behinderten- und Sozialverbänden und den Partnern zu fördern
  • Assistenzkräfte, die die Korrekturarbeiten für schriftliche Arbeiten von ehrenamtlichen Präsidiumsmitgliedern übernehmen, zu bestellen oder einzustellen
  • unsere Handlungskompetenz zur Inanspruchnahme unserer zustehenden Rechte mit dem hier vorliegenden Arbeitsprogramm, dem Forderungskatalog aus dem NAP 2.0 für die Umsetzung der UN-BRK und schließlich dem überarbeiteten Forderungskatalog für den nächsten NAP zu stärken
  • Ausbau unserer finanziellen und personellen Ressourcen für die Verbandsarbeit
  • die Weiterentwicklungs- und Umsetzungsprozesse des Nationalen Aktionsplans 2.0 zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention zu begleiten, unsere Einbindung in die Prozesse zu erreichen, die Auseinandersetzung mit unseren Interessen zu bewirken
  • die Vernetzung auf internationaler Ebene (Weltverband der Gehörlosen (WFD), Europäische Union der Gehörlosen (EUD), Österreichischer Gehörlosenbund (ÖGLB), Schweizerischer Gehörlosenbund (SGB-FSS), etc.) und auf nationaler Ebene (16 Landesverbände der Gehörlosen, bundesweite Fachverbände) auszuweiten und zu verbessern
  • auf ein diskriminierungsfreies und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Hörbehinderungen in der Mitte einer inklusiven Gesellschaft mit Gebärdensprache hinzuwirken.
1.2. Zielgruppen des Projektes
Zielgruppe des Projekts sind gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen in Deutschland und Mitglieder der Gebärdensprachgemeinschaft. Die Zielgruppe besteht dabei aus den einzelnen gehörlosen Menschen und aus den Angehörigen der gehörlosen Menschen und anderen Menschen mit Hörbehinderungen.

Zum Deutschen Gehörlosen-Bund zählen 26 Mitgliedsverbände, davon 16 Landesverbände und 10 bundesweite Fachverbände. In diesen Verbänden haben sich insgesamt etwa 600 Vereine mit etwa 28.000 Mitgliedern zusammengeschlossen.

Laut Bericht zur Statistik der schwerbehinderten Menschen 2013 des statistischen Bundesamtes leben insgesamt 315.799 Menschen mit Sprach- und Hörbeeinträchtigungen in Deutschland.

2. Antragssteller und Arbeitsteilung:

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. versteht sich als sozialpolitische, kulturelle und berufliche Interessenvertretung der Gehörlosen in Deutschland und als Forum für die Gebärdensprachgemeinschaft. Sein Ziel ist die kontinuierliche Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Hörbehinderungen durch den Abbau von Barrieren und die Wahrung von Rechten, um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Hierzu gehören die Abfassung von Stellungnahmen zu diversen politischen Themen (z.B. Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, Bundesteilhabegesetz, Aktionsplan zur BRK) in letzten Jahren, die regelmäßige Teilnahme an den Gremien, die Gespräche mit Institutionen und Politikern. Für eine erfolgreiche Teilhabe in der Gesellschaft ist für Menschen mit Hörbehinderungen und Gebärdensprache die Gebärdensprache unabdingbar. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist als eigenständige Sprache mit eigener Grammatik in Deutschland seit 2002 im Bundesbehindertengleichstellungsgesetz anerkannt.
Zum Deutschen Gehörlosen-Bund zählen derzeit 26 Mitgliedsverbände, davon 16 Landesverbände und 10 bundesweite Fachverbände. Zu den bundesweiten zehn Fachverbänden als Mitgliedsorganisationen des DGB gehören der Deutsche Gehörlosen-Sportverband, Verband der Katholischen Gehörlosen Deutschlands, Deutsches Gehörlosen-Theater, Bundesverband der Dozenten für Gebärdensprache, Netzwerk der Gehörlosen-Stadtverbände, Bundesvereinigung für Kultur und Geschichte Gehörloser, Gesellschaft für Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser, Bundesverband für Gebärdensprachdolmetscher/innen Deutschlands, Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Evangelische Gehörlosenseelsorge und schließlich die Deutsche Gehörlosen-Jugend als eigenständige Jugendorganisation des DGB.
In den 26 Mitgliedsverbänden haben sich insgesamt etwa 600 Vereine mit ca. 28.000 Mitgliedern zusammengeschlossen. Die organisierte Hörbehindertenbewegung besteht schon etwa 170 Jahre, der erste „Taubstummenverein“ wurde 1848 in Berlin gegründet. Seit 1892 gibt es bundesweite Organisationen für „Taubstumme“, zu denen damals die Gehörlosen und Schwerhörigen zusammen gehörten, die aber lose gebildet wurden. Erst 1927 wurde der Reichsverband der Gehörlosen Deutschlands (kurz: Regede) als Spitzenverband der Gehörlosenverbände und Gehörlosenvereine gegründet. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde der Regede gleichgeschaltet und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) unterstellt. 1943 wurde der Regede auf Anordnung der NSV aufgelöst. 1950 wurde der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. als Rechtsnachfolger des Regede gegründet. Der Deutsche Gehörlosen-Bund steht damit in der heute mehr als 90 jährigen Tradition der bundesweiten strukturierten Verbandsarbeit für die Interessen der Gebärdensprachgemeinschaft.

Das heutige Präsidium besteht aus sieben gehörlosen, ehrenamtlichen Präsidiumsmitgliedern. In der Bundesgeschäftsstelle ist das Bundeskompetenzzentrum angesiedelt, wo derzeit ein gehörloser Referent für Sozialpolitik und Selbsthilfe hauptamtlich vollzeitlich arbeitet. Das Bundeskompetenzzentrum wird von der Aktion Mensch für die Dauer von drei Jahren (Laufzeit: April 2014 bis März 2017) finanziert und hat seine Schwerpunkte in den Bereichen Sozialpolitik/Selbsthilfe, Rechtsberatung und Diskriminierungsschutz. Nach dem Auslaufen des Projektes wird der DGB die einzig verbliebene Stelle mit eigenen Mitteln weiterführen.
Der DGB begann in den 90er Jahren, hauptamtliche Arbeitskräfte einzustellen. Davor hat es jahrzehntelang keine hauptamtlichen Mitarbeiter gegeben. In den letzten zehn Jahren wurden zudem verstärkt Publikationen aus dem gesundheitlichen Bereich herausgegeben. Dieses Know-How u.a. mit den Publikationen sind heute ein wichtiger Teil des DGB und dessen Bundeskompetenzzentrums. Hierdurch sind die Konzentration von Kompetenz und Hintergrundwissen, gute Organisation von Erreichbarkeit und Zuständigkeit für die einzelnen Aufgabenbereiche, eine auf Gehörlose und deren Kommunikation zugeschnittene technische Ausstattung und damit fortschrittliche und transparente Arbeit möglich.
Hinzu kommen etwa 15 gehörlose ehrenamtliche Bundesreferenten bzw. Bundesbeauftragte, die die jeweilige verbandspolitische Arbeit übernehmen. Diese Personen sind vom Präsidium für den Beirat ernannt worden und sind einem der drei Fachbeiräte (Barrierefreie Technologie, Gesundheit und Soziales) zugeordnet. Derzeit wirken im Fachbeirat für Barrierefreie Technologie die jeweiligen Bundesreferenten für Notruf und Katastrophenschutz und für barrierefreie Medien sowie die jeweiligen Bundesbeauftragten für Deutsche Bahn und für Verkehrssicherheit mit. Hingegen sind die jeweiligen Bundesreferenten für Senioren und für Frauen sowie die jeweiligen Bundesbeauftragten für Gewaltschutz, für Contergan, für psychische und körperliche Gesundheit dem Fachbeirat für Gesundheit zugeordnet. Schließlich kommen die jeweiligen Bundesreferenten für Bundesteilhabegesetz, für Migration und Flüchtlinge sowie für Arbeit im Fachbeirat für Soziales zusammen.
Die Beiratsmitglieder benötigen Unterstützung durch die/en Referent/in für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Die/der Referent/in hat die Aufgabe, die Arbeiten in den Beiräten zu koordinieren und dadurch mehr Partizipation an politischen Entscheidungsprozessen zu gewährleisten. Dadurch sollen die Beiratsmitglieder vermehrt Kontakte mit den zuständigen Politikern und den Institutionen knüpfen und die Verbandsarbeit intensivieren können. Diese Arbeiten sind mit dem Forderungskatalog mit den Handlungsfeldern laut dem NAP 2.0 zur UN-BRK verbunden. 2019 sollte der Forderungskatalog für den nächsten NAP und den Parallelbericht zum 2./3. Staatenbericht überarbeitet und zum Ende des Projektzeitraums vorgestellt werden.
Als größte Selbstvertretungsorganisation aus dem Bereich der hörbehinderten Menschen und eine der ältesten Behindertenverbände in Deutschland ist der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. der Ansprechpartner für Gehörlose und ein bedeutendes Forum für die deutsche Gebärdensprachgemeinschaft. Auf bundespolitischer Ebene hat sich der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. als fester Bestandteil etabliert und ist ein namhaftes Bindeglied zwischen Politik und der Gebärdensprachgemeinschaft geworden. Zudem werden gute Kontakte zu anderen Behinderten- und Selbsthilfeorganisationen sowie zu Unternehmen und Institutionen aus Wirtschaft, Gesundheit, Kultur u.v.m. gepflegt.

3. Maßnahmendurchführung:

3.1.-3.2. Arbeitspakete, Zeitplan, Meilensteinplanung
Eine Übersicht mit Informationen zu Arbeitspaketen, Zeitplan und Meilensteinplanung bietet die folgende pdf-Datei unter: https://www.rehadat-forschung.de/export/sites/forschung-2021/lokale-downloads/BMAS/FO125878_Massnahmendurchfuehrung.pdf

4. Erfolgsaussichten und Erfolgskontrolle:

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. ist als Anbieter dieses Projektes der geeignete Ansprechpartner, da in ihm bundesweit Vertreter von Hörbehinderungen und Gebärdensprache eingebunden sind. Wir sind als betroffene Menschen mit Hörbehinderungen und Gebärdensprache als Experten maßgeblich an der Verwirklichung des Projektes (Leitung, Planung, Gestaltung, Konzeptentwicklung, Durchführung, Begleitung) beteiligt. Das stimmt mit dem Artikel 4, Absatz 3 der UN-BRK überein.
Der Erfolg des Projekts soll an einer intensivierten und aktiveren Verbandsarbeit und einer wahrnehmbar stärkeren Partizipation an politischen Entscheidungsprozessen erkennbar sein.
Durch finanzielle und personelle Ressourcen (Gebärdensprachdolmetscher, Assistenzkräfte für Korrekturarbeiten) wird die ehrenamtliche Verbandsarbeit des Präsidiums und des Beirats erleichtert und unterstützt. Dies, um die Behinderten- bzw. Sprachenpolitik zu aktivieren, z.B. um Weiterentwicklungs- und Umsetzungsprozesse des NAP 2.0 eng einzubinden, sich mit den Handlungsfeldern des NAP 2.0 auseinanderzusetzen, etc.
Durch die Mitarbeit der/s neu einzustellenden Referent/in für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundeskompetenzzentrum sollen laut dem dreijährigen Arbeitsprogramm die Forderungskataloge überarbeitet und für den nächsten Nationalen Aktionsplan bzw. Parallelbericht zum Staatenbericht bzw. vorgestellt werden. Ihm obliegt die Leitung über die Organisation der regelmäßigen Sitzungen des Beirats und der Fachbeiräte, die dem Austausch und der Diskussion über das Arbeitsprogramm inkl. Forderungskataloge mit entsprechenden Handlungsfeldern dienen. Die Vernetzung mit 16 Landesverbänden wird über den hauptamtlichen Referenten und die Beiratsmitglieder intensiviert und gestärkt. Zukünftig soll der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. auf internationaler Ebene mit dem WFD, EUD, ÖGLB und SGB-FSS hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK eng zusammenarbeiten. Auch um dies zu erreichen, benötigt der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. dringend eine/n fast vollzeitlich angestellten Referent/in für politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. organisiert zwei große Veranstaltungen „6. Deutsche Kulturtage der Gehörlosen“ im Mai 2018 und „4. internationaler Bildungs- und Fachkongress“ im Herbst 2019, ebenso wird er am 18. Weltkongress der Gehörlosen in Paris im Juli 2019 teilnehmen.

5. Nachhaltigkeit:

Die Kooperation und Netzwerkarbeit mit den Institutionen, der Bundesregierung, den Bundesministerien, Politikern, Behinderten- und Sozialverbänden etc. werden laut den Zielen des Projekts und dem Arbeitsprogramm intensiviert und stabilisiert. Dadurch wird die Förderung von Kompetenzaufbau, Empowerment und Capacity-Building nach der Förderrichtlinie erreicht, indem den ehren- und hauptamtlichen Kräften vom DGB Kompetenzen und praktische Erfahrungen für die Interessenvertretung auf Bundesebene vermittelt werden. Ebenso werden der Einsatz von Gebärdensprachdolmetscher/innen und die Einstellung von Assistenzkräften die Teilhabe der ehrenamtlichen Tätigen (Präsidium und Beirat) an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten auf der Bundesebene stärken und sichern.
Wir haben Grund zur Annahme und gehen davon aus, dass angesichts einer wachsenden Sensibilität hinsichtlich der Benachteiligung von Menschen mit Hörbehinderung und Gebärdensprache mit dem DGB weiterhin enge Konsultationen geführt werden und der DGB somit an den Entscheidungsprozessen aktiv einbezogen wird. Das Ziel vom DGB ist, dass die Inklusion in der Gesellschaft laut der UN-BRK voll umzusetzen ist. Eine weitere oder andere Förderung vom qualifizierten Personal ist jedenfalls wünschenswert.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.07.2017


Abschluss:

30.06.2020


Fördernummer:

FPV 01KM170210

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 19 BGG, Förderrichtlinie vom 26.10.2016)

ICF-Bezug des Projekts:

  • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

Projektleitung:

  • Vogel, Helmut

Mitarbeitende:

  • Gotthardt, Ulrike, Dr. |
  • Kaufmann, Elisabeth |
  • Wohlfahrt, Michael

Institutionen:

Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.
Prenzlauer Allee 180
10405 Berlin
Telefon: 030 49902266 E-Mail: info@gehoerlosen-bund.de
Homepage: http://gehoerlosen-bund.de

Referenznummer:

R/FO125878


Informationsstand: 07.10.2019