Forschungsprojekt
Projektart: Wissenschaftliche Arbeit
Qualitätssicherung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Teilhabeplanung, ICF orientierte Planung und Fortschrittsbestimmung

Beschreibung / Inhalte

Einheitlichkeit, Nahtlosigkeit und Zügigkeit sind Normen, die das SGB IX Trägern der Rehabilitation auferlegt. Die Erbringung der Leistung "wie aus erster Hand" wird auch in der gemeinsamen Empfehlung "Teilhabeplan" vom 16.12.2004 der Rehabilitationsträger deutlich. Was beinhaltet Teilhabeplanung, welche Elemente muss sie enthalten und über welchen Zeitraum soll sie sich erstrecken.

Mit dem Begriff Teilhabeplanung wird der Steuerungsentwurf eines Prozesses bezeichnet, der die Leistungen umfasst, die im Einzelfall erforderlich sind, um für Menschen mit Behinderungen oder mit drohender Behinderung eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu erreichen. Teilhabeplanung bildet also den Gesamtprozess de beruflichen Rehabilitation ab, vom Eintritt der Leistungsvoraussetzung bis zur konkreten Eingliederung.

Die Qualität der Teilhabeplanung basiert auf den vier Elementen die durch fachliche und gesetzliche Vorgaben bestimmt werden:
Assessment
Dialogorientierung
Teilhabeplan/Dokumentation
Orientierung an betrieblicher Eingliederung.

Diese Qualitätsmerkmale sind in allen Kernprozessen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) zu prüfen und zu messen, wobei der Gesamtprozess in folgende Kernprozesse unterteilt ist:

I. Störung der Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung
II. Bewilligung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Rehabilitationsträger
III. Vorbereitung auf eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
IV. Leitung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Ausbildung, Umschulung und Weiterbildung
V. Leistungen zum Übergang in die Teilhabe am Arbeitsleben
VI. Teilhabe am Arbeitsleben.

Mit diesem Konzept lassen sich die Abläufe für jeden Bereich der beruflichen Rehabilitation beschreiben. Dies gilt sowohl für die Ersteingliederung als auch für die Wiedereingliederung und auch für die Eingliederung in den allgemeinen wie in einen besonderen Arbeitsmarkt wie Werkstatt oder Integrationsprojekt. Die Verwendung der ICF Terminologie bietet die Gelegenheit, interdisziplinär unter Einbeziehung der Rehabilitanden zu planen.

Die Teilhabe am Arbeitsleben steht im Mittelpunkt dieser Leistungen. Es ist deshalb unter prozessorientierten Gesichtspunkten notwendig, an den verschiedenen Zeitpunkten zu messen, wie weit der Einzelne vom eigentlichen Ziel der Teilhabe entfernt ist ( vgl. auch ICF d850). Hier wird die Entwicklung eines Rehabilitations-Fortschritts-Index skizziert, der aus der Sicht des Betroffenen und der jeweils beteiligten Fachleute den jeweiligen Stand beurteilt. Dieser Indes kann auch dazu dienen, den Prozess zu evaluieren.

Hinweis: Die Informationen zu diesem Projekt sind archiviert und werden nicht mehr aktualisiert.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Projektdaten

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt

Projektleitung:

  • Zelfel, Rudolf C. (verstorben) |
  • Ueberle, Max, Prof. Dr.

Institutionen:

IQPR
Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH
an der Deutschen Sporthochschule Köln
Eupener Straße 70
50933 Köln
Homepage: http://www.iqpr.de

neue Anschrift:
Prof. Dr. Max Ueberle
FOM Hochschule Frankfurt am Main
Franklinstraße 52
60486 Frankfurt am Main

Zelfel, R.C., Hörmann, G., Mozdzanowski, M., Weber, A.: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Fokus einer Sekundärdatenanalyse. In: Deutsche Rentenversicherung Bund (Hrsg.): DRV-Schriften, Band 77, 17. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, S.263-265, Berlin, März 2008

Referenznummer:

R/FO3262


Informationsstand: 14.04.2020