Projektart: Wissenschaftliche Arbeit
Beschreibung / Inhalte
Problemhintergrund und Fragestellung:
Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, die Reduzierung von Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie die erfolgreiche Wiedereingliederung von Beschäftigten mit krankheitsbedingten Leistungseinschränkungen gehören nicht nur zu den Zielen der Rehabilitation, sondern ebenso zu den wesentlichen Aufgaben der Betriebsärzte (Enderle et al. 2010). Diese Ziele können besser erreicht werden, wenn ein intensiver Informationsaustausch zwischen Rehabilitationsmediziner und Betriebsarzt über den gesamten Rehabilitationsprozess hinweg erfolgt (Kühn et al. 2008).Dies setzt voraus, dass sich der Rehabilitationsmediziner beim Rehabilitanden nach der Existenz eines Betriebsarztes erkundigt und den Betriebsarzt als Akteur im weiteren Rehabilitationsprozess einbezieht. Folgende Fragestellungen wurden daher untersucht:
1) Erkundigt sich der Rehabilitationsmediziner im Rahmen der Arbeits- und Berufsanamnese nach einer betriebsärztlichen Betreuung?
2) Bedenkt der Rehabilitationsmediziner im Zuge der sozialen Epikrise die mögliche Rolle des Betriebsmediziners bei den Empfehlungen für die Zeit nach der Rehabilitation?
Methodik:
Um Hinweise darauf zu erhalten, welche Rolle Betriebsärzte spielen, erfolgte eine exploratorische computerlinguistische Auswertung von 63.490 anonymisierten Entlassungsberichten (Kaluscha 2005) aus dem „Patientenkonto“, der Forschungsdatenbank des rehabilitationswissenschaftlichen Forschungsverbundes Ulm. Dabei wurden insbesondere die Abschnitte „Arbeits- und Berufsanamnese“ und „Soziale Epikrise“ im Freitext des Blattes 2 auf Erwähnung eines Betriebsarztes oder verwandter Begriffe untersucht.Ergebnisse:
In 10.198 Berichten (16,1%) lieferten die entsprechenden computerlinguistischen Anfragen Treffer. Dabei ergaben sich erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Kliniken; der Anteil der Entlassungsberichte, in denen der Betriebsarzt genannt wurde, bewegte sich zwischen 44,4% und 3,5%.Unter diesen Treffern wurde in 3.574 Berichten der Betriebsarzt in Kombination mit „kein“ oder „nicht“ erwähnt, d. h. der Rehabilitationsmediziner hat sich nach der Existenz eines Betriebsarztes erkundigt, wobei dieser jedoch nicht vorhanden war. In 6.216 Berichten trat die Nennung des Betriebsarztes nicht in Kombination mit „kein“ oder „nicht“ auf, d. h. 61% der Berichte liefern Hinweise auf das Vorhandensein eines Betriebsarztes. Mit Hilfe weiterer computerlinguistischer Anfragen wurden die Abschnitte, in denen die Nennung erfolgt ist, identifiziert. Bei 4.198 Patienten wurde der Betriebsarzt im Zuge der Arbeits- und Berufsanamnese genannt, blieb aber im Rahmen der sozialmedizinischen Epikrise unberücksichtigt, d. h. obwohl ein Betriebsarzt für die Einbeziehung in die Rehabilitationsnachsorge vorhanden ist, wurde diese Chance nicht genutzt. Die Situation, dass Rehabilitationsärzte den Betriebsarzt in die Empfehlungen einbezogen, obwohl bei der Arbeits- und Berufsanamnese keine Nennung des Betriebsarztes vorhanden ist, trat bei 1.063 Patienten auf. Lediglich bei 319 Patienten erfolgte eine Nennung des Betriebsarztes sowohl im Rahmen der Arbeits- und Berufsanamnese, als auch im Zuge der sozialmedizinischen Epikrise, so dass die Schlussfolgerung gezogen werden kann, dass der Betriebsarzt vorhanden ist und dieser bei den Empfehlungen zu weiteren Maßnahmen einbezogen wird.
Diskussion:
Nur in jedem sechsten Bericht wird der Betriebsarzt thematisiert. Dieser generell geringe Anteil bei stark unterschiedlichen Erwähnungsquoten der einzelnen Kliniken kann als Indiz für ein gewisses Desinteresse seitens der Rehabilitationsmediziner gewertet werden. Ferner ist es aber auch möglich, dass eine Angabe des Betriebsarztes u. a. in solchen Fällen ausbleibt, in denen Rehabilitanden ihren Betriebsarzt nicht kennen oder Bedenken bezüglich seiner Einbindung haben. Derartige Gegebenheiten sollten jedoch als wichtige Information für den weiteren Rehabilitationsprozess im Entlassungsbericht vermerkt werden.Die Erwähnung des Betriebsarztes verweist jedoch nicht zwingend auf einen tatsächlich vorhandenen intensiven Informationsaustausch. So sind bereits solche Berichte, in denen die Existenz eines Betriebsarzt vermerkt wird und dieser jedoch im Rahmen der Nachsorgeempfehlungen keine Berücksichtigung findet, ein Indiz dafür, dass Potential für eine arbeitsplatzbezogene Anpassung von Maßnahmen verschenkt wird. Dementsprechend geben in einer Untersuchung von Tavs (2005) 93% der Betriebsärzte an, eher selten mit Rehabilitationskliniken zusammenzuarbeiten.
Wenngleich sich die Kooperation zwischen Rehabilitationsmediziner und Betriebsarzt bei Klein- und Mittelbetrieben mitunter schwierig gestaltet (Enderle et al. 2010), existieren mittlerweile Belege für den Nutzen einer engen Zusammenarbeit zwischen dem betriebsärztlichen Dienst größerer Unternehmen und kooperierender Rehabilitationseinrichtungen (Haase et al. 2002, Kühn et al. 2008).
Ausblick:
Auch vor dem Hintergrund einer verstärkten Berufsorientierung in der medizinischen Rehabilitation sollten die Kliniken daher ermutigt werden, die Einbindung des Betriebsarztes routinemäßig mit den Rehabilitanden zu thematisieren, bei Bedenken über die Rolle des Betriebsarztes aufzuklären und verstärkt Kontakt zu den jeweiligen Betriebsärzten zu suchen.Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.
Beginn:
k.A.
Abschluss:
laufend
Projektleitung:
- Jankowiak, Silke, Dr. biol. hum. |
- Krischak, Gert, Prof. Dr. med. |
- Kaluscha, Rainer, Dr. biol. hum. Dipl.-Inform.
Institutionen:
Universität Ulm
Forschungsinstitut für Rehabilitationsmedizin
Am Kurpark 1
88422 Bad Buchau
Telefon:
07582 800-5300
Homepage:
https://ifr-ulm.de
The cooperation between rehabilitation physician and company medical officer: An approach from computational linguistics to identify information in discharge reports
Referenznummer:
R/FO125412
Informationsstand: 09.04.2020