BMAS-Förderprogramme

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet Programme zur Förderung von Projekten an, die im Besonderen einen Beitrag zur Verbesserung und Anregung der beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Schwerbehinderungen leisten.

Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben − rehapro

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales setzt aktuell das Bundesprogramm rehapro um. Der dritte und letzte Förderaufruf zu rehapro wurde nunmehr mit weiteren 20 Modellprojekten bewilligt. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesprogramms rehapro.

Alle Projekte, die bislang eine Förderung durch rehapro erhalten haben, finden Sie hier:

Die Broschüre "Rehabilitation fördern, stärken, besser machen! Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro – Zweiter Förderaufruf" (Stand November 2022) kann auf der Webseite des BMAS als PDF heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden.

Ziel von rehapro ist es, den gesetzlichen Auftrag aus § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu erfüllen und innovative Ansätze mit Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation zu fördern. Durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen sollen neue Wege gefunden werden, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen besser zu erhalten bzw. wiederherzustellen sowie die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter zu verbessern. Das Programm richtet sich an Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit den möglichst vielfältigen innovativen Ansätzen und Ideen wird ein gemeinsamer Lern- und Erkenntnisprozess angestoßen, der Erkenntnisse zur Übertragbarkeit und möglichen Verstetigung der Modellansätze liefern kann. Dadurch soll langfristig auch der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden.

Derzeit laufen im Bundesprogramm rehapro in drei Förderaufrufen insgesamt 121 Modellprojekte mit einem Gesamtfördervolumen von rund 563 Mio. Euro: 62 Projekte aus dem SGB II- und 59 Projekte aus dem SGB VI-Bereich. Die Förderdauer der Modellprojekte beträgt bis zu fünf Jahre, die des dritten Förderaufrufs bis zu vier Jahre.

Frühere BMAS-Projektförderung

Ab dem 1. Januar 2014 bot das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der Inklusionsinitiative ein Programm zur intensivierten beruflichen Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen an.

Zur Verfügung gestellt wurden bis zu 80 Millionen Euro, um innovative Konzepte für eine nachhaltige berufliche Integration schwerbehinderter Menschen zu unterstützen. Das Programm richtete sich an die Agenturen für Arbeit, gemeinsame Einrichtungen und kommunale Jobcenter.

Hier finden Sie die BMAS-Richtlinie zum Programm (PDF, 78 KB).

Insgesamt 59 Projekte haben eine Projektförderung erhalten.

Das BMAS-Förderprogramm zur Implementierung von Inklusionskompetenz bei Kammern (IvIK) im Rahmen der Initiative Inklusion ist bereits beendet. Bei den Kammern sollten hierbei verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden.

Mehr zum Hintergrund und zu den Zielen von IvIK gibt es in den Informationen für Kammern (PDF, 64 KB) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Das erste IvIK-Projekt dieser Reihe startete im März 2012, das letzte Projekt endete im März 2018.

Insgesamt 33 Projekte haben eine Projektförderung erhalten.