Die wissenschaftliche Gesamtbetreuung hat einen Ersten Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms Job4000 vorgelegt.
Danach ist das Arbeitsmarktprogramm bisher in den Ländern folgendermaßen umgesetzt worden (alle Länder; Stand 31. Dezember 2008):
- Säule 1: Arbeitsplätze 124 Prozent (Soll; 1002 Plätze; Ist: 1245)
- Säule 2: Ausbildungsplätze 65 Prozent (Soll: 500 Plätze; Ist: 323)
- Säule 3: Unterstützungsfälle 60 Prozent (Soll: 2500 Fälle; Ist: 1493)
Gesamtdurchschnitt über alle Säulen: 76 Prozent.
Die Verantwortung für die Durchführung von Job4000 obliegt den Bundesländern. Daher haben die Länder beziehungsweise die Integrationsämter der Länder, die für die Programmumsetzung verantwortlich sind, eigene Richtlinien erlassen, welche Förderschwerpunkte und Umsetzung definieren. Dabei haben sich die Bundesländer für unterschiedliche Zeitpläne der Umsetzung von Job4000 in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich entschieden. Demzufolge ist die Umsetzung in den einzelnen Säulen und den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
In der Säule 1 (Beschäftigung) beträgt der Umsetzungsgrad 124 Prozent. Es sind mit 1.245 neuen Arbeitsplätzen bereits mehr als die mindestens vorgegebenen 1.000 Arbeitsplätze geschaffen worden. 8 von 17 Integrationsämtern haben im Rahmen ihrer landesspezifischen Richtlinien mehr als die vorgesehenen Arbeitsplätze gefördert, die vorgegebenen Förderhöchstgrenzen mussten dabei nicht ausgeschöpft werden.
Zwei Integrationsämter haben ihre Quote zu 100 Prozent erreicht, drei haben bereits mehr als zwei Drittel der vorgesehenen Förderungen bewilligt. Die übrigen Integrationsämter in haben aus unterschiedlichen Gründen zum 31. 12.2008 40 Prozent oder weniger der vorgesehenen Fälle bewilligt.
In der Säule 2 (Ausbildung) beträgt der durchschnittliche Umsetzungsgrad 65 Prozent. 323 der vorgesehenen zusätzlichen 500 Ausbildungsplätze sind bereits geschaffen worden. Auffällig ist bei der Inanspruchnahme des Programms in der Säule Ausbildung, dass in zwei Bundesländern zum Stichtag bereits die vorgegebenen Platzzahlen erreicht oder überschritten worden sind.
Eins dieser Bundesländer hatte dies bereits in der Länderrichtlinie vorgesehen und durch Auszahlung von Prämien realisiert, die die vorgegebenen Höchstbeträge der Förderung nicht ausschöpfen. In acht weiteren Bundesländern war zum Stichtag mehr als die Hälfte der vorgegebenen Platzzahlen erreicht. Ein weiteres Bundesland hat innerhalb eines Jahres fast zwanzig Prozent der vorgegebenen Förderungen erreicht.
Die niedrige Inanspruchnahme in einem weiteren Bundesland kann in engem Zusammenhang mit der Einbindung von Job4000 in das länderspezifische Programm stehen, dessen Programmschwerpunkt auf einer vorrangigen Förderung der Beschäftigung liegt. In einem Bundesland sind zum Stichtag keine Förderungen bewilligt gewesen. Hier hatten zwei besonders betroffene schwerbehinderte Menschen eine Ausbildung angefangen, diese aber vor Bewilligung der Förderung abgebrochen.
In der Säule 3 (Unterstützungsfälle) beträgt der durchschnittliche Umsetzungsgrad 60 Prozent. 1493 der vorgesehenen 2500 Unterstützungen durch Integrationsfachdienste sind bewilligt worden.
In drei Bundesländern waren zum Stichtag bereits mehr als die vorgesehenen Unterstützungsfälle bei den Integrationsfachdiensten in Auftrag gegeben. Drei weitere Bundesländer hatten zum Stichtag bereits knapp 100 Prozent der Beauftragungen ausgesprochen, in weiteren sechs Bundesländern wurden bereits mehr als 50 Prozent der vorgegebenen Anzahl von Unterstützungsfällen erreicht.
In vier Bundesländern lagen die Beauftragungen der Integrationsfachdienste quantitativ unter 50 Prozent der vorgegebenen Anzahl.
Detaillierte Informationen zum Stand der Umsetzung des Arbeitsmarktprogrammes Job4000 sind in dem Ersten Zwischenbericht dokumentiert.