Projektart: Modellprojekt
Persönliches Budget für Arbeit

Beschreibung / Inhalte

Zielsetzung:

Das persönliche Budget für Arbeit ist eine Geldleistung an Werkstattbeschäftigte, die mit dieser Unterstützung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt ausfüllen können. Das Budget für Arbeit soll den Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtern. Es steht anstelle einer Leistung für die Beschäftigung in der WfbM. Rechtsgrundlage sind die Vorschriften des SGB XII und der Ausgleichsabgabenverordnung. Ziel ist das Erreichen eines zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Personenkreis: Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und der Ausgleichsabgabenverordnung. Es erfasst den Personenkreis, der Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM hat, d. h. Personen, die sich im Arbeitsbereich einer WfbM befinden oder nach Abschluss des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs eine Empfehlung des Fachausschusses für den Arbeitsbereich haben.

Rahmenbedingungen für den anspruchsberechtigten Personenkreis:
Die Teilnahme an dem Projekt ist freiwillig.
Der Einsatz von Einkommen und Vermögen wird wie bei der Beschäftigung in einer WfbM nicht verlangt.
Die Rückkehr in die WfbM bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist sicher gestellt.

Umfang des Budgets für Arbeit:
Das Budget soll folgende Leistungen beinhalten:
1. Lohnkostenausgleich für den Arbeitgeber in Höhe von 70 % des Tariflohnes
2. Betreuungsaufwand durch den Begleitenden Dienst einer WfbM (degressiv und maximal eine Stunde pro Woche)

Da der Personenkreis, der für ein Budget in Frage kommt, theoretisch nur drei Stunden Arbeit zu den Bedingungen des ersten Arbeitsmarktes leisten kann, muss das Budget den restlichen Lohnkostenausfall abdecken. Die nachgehende Betreuung sollen die WfbM übernehmen, weil das Know How der WfbM in der Anfangsphase unverzichtbar ist. Die nachgehende Betreuung durch die WfbM soll zeitlich befristet und degressiv gestaltet sein und bei Bedarf in eine Betreuung durch die Berufsbegleitenden Dienste münden.

Höhe des Budgets für Arbeit:
Die Gesamtleistung soll die Aufwendungen, die dem Sozialhilfeträger für den einzelnen in einer WfbM entstehen, nicht überschreiten.

Finanzierung:
Das Budget für Arbeit wird aus Mitteln der Sozialhilfe und der Ausgleichsabgabe finanziert. Das Land als überörtlicher Träger der Sozialhilfe beteiligt sich auf freiwilliger Basis an den Kosten. Der Anteil des Landes wird im Benehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden festgelegt.

Verfahren:
Die Verantwortung für die Vergabe des Budgets liegt bei den Kommunen. Sie bilden einen so genannten Integrationsausschuss, in dem die für ein Budget für Arbeit geeigneten Personen ausgewählt werden. Dem Integrationsausschuss sollen der bzw. die örtliche Träger der Sozialhilfe im Einzugsbereich der jeweiligen WfbM, die örtliche Agentur für Arbeit und bei Bedarf der im Einzelfall in Frage kommende Arbeitgeber angehören. Zumindest in der Anfangsphase wirken das MASFG und/oder das LSJV in den Integrationsausschüssen mit.

Umsetzung:

Das Projekt "Budget für Arbeit" beginnt am 1. März 2006 mit einer zeitlich befristeten Modellphase von ca. 6 Monaten mit neun Werkstätten und deren Kommunen in fünf regionalen Einzugsbereich: Vorgesehen sind die Werkstätten für Behinderte Mainz gGmbH sowie das Service Center der gpe gGmbH Mainz in der Stadt Mainz und im Kreis Mainz-Bingen, die Caritaswerkstätten Mayen im Kreis Ahrweiler, die Westeifel-Werkstätten Gerolstein, EuWeCo sowie die St. Bernhards-Werkstätten im Kreis Bitburg-Prüm und Daun, die Lebenshilfewerkstätten Worms sowie die WfbM Zoar Rockenhausen in Alzey in der Stadt Worms und im Landkreis Alzey-Worms als auch die Westpfalz-Werkstätten in Landstuhl und die Zoar Werkstätten Rockenhausen in der Stadt und dem Landkreis Kaiserslautern und Kusel.

Während der Modellphase können weitere WfbM und Kommunen auf deren Wunsch in das Projekt aufgenommen werden.

Nach Abschluss der Modellphase soll das Projekt möglichst schnell auf das ganze Land übertragen werden.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.03.2006


Abschluss:

31.08.2006


Projektleitung:

  • Eckert, Thomas

Mitarbeitende:

  • Speicher, Joachim |
  • Centurioni, Edgar |
  • Kröselberg, Michael

Institutionen:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
(vormals Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz)
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
Homepage: https://msagd.rlp.de/de/startseite/

Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV)
Ansprechperson: Joachim Speicher
Geschäftsstelle Mainz
Drechslerweg 25
55128 Mainz

Barmherzige Brüder Schönfelderhof, St. Bernhards-Werkstätten
Ansprechperson: Edgar Centurioni
54313 Zemmer

LAG WfbM Rheinland-Pfalz
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz e.V.
Ansprechperson: Michael Kröselberg
Ludwig-Erhard-Straße 17
56727 Mayen
Telefon: 02651 49680 E-Mail: info@srcab.de

Referenznummer:

R/FO3340


Informationsstand: 31.01.2020