Projektart: Gefördertes Projekt
Umsetzung von Integrationsvereinbarungen - freiwillige Selbstverpflichtungen als Instrument zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Beschreibung / Inhalte

Das Sozialgesetzbuch IX hat mit Integrationsvereinbarungen ein neues Instrument zur Verbesserung der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen ins Arbeitsleben eingeführt.
Danach verpflichtet sich der Arbeitgeber auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung oder der Personalvertretung zum Abschluss von Zielvereinbarungen, die Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation usw. beinhalten können.
Das Projekt erfasst für Rheinland-Pfalz die Verbreitung von Integrationsvereinbarungen und die Beurteilung dieses Instrumentes durch das Integrationsamt, das Arbeitsamt, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaftsvertreter wird erhoben.
Mit Fallstudien, Fragebögen und Interviews werden die Prozesse der Abschlüsse solcher Vereinbarungen beleuchtet.

Erhebung:

Teil 1:
Postalische Befragung und Telefoninterviews bei Integrationsamt, Arbeitsamt, Arbeitgeberverbänden, IG Metall

Teil 2:
Mündliche Befragung von Schwerbehindertenvertrauensleuten, Arbeitnehmervertretungen, Arbeitgeberbeauftragten

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

01.06.2001


Abschluss:

31.12.2003


Kostenträger:

  • Sozialministerium Rheinland-Pfalz

Projektleitung:

  • Stysial, Katharina

Institutionen:

Universität Trier, Fachbereich IV,
Zentrum für Arbeit und Soziales
54286 Trier

Das Zentrum für Arbeit und Soziales (ZENTRAS) wurde zum 31.03.2006 stillgelegt.

Sadowski, Dieter; Stysial, Katharina (2003): Integrationsvereinbarungen: Verbreitung und bisheriger Stellenwert für externe Institutionen. Projektbericht. Trier, Zentrum für Arbeit und Soziales

Sadowski, Dieter; Stysial, Katharina (2003):
Integrationsvereinbarungen: Beispiele für Verhandlungsabläufe. Trier: Zentrum für Arbeit und Soziales

Referenznummer:

R/FO2730


Informationsstand: 31.01.2020