Projektart: Eigenprojekt Modellprojekt
Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen

Beschreibung / Inhalte

Mit der Initiative Inklusion förderte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen u. a. auch die Bereitstellung neuer (erstmals mit einem schwerbehinderten Menschen besetzter) Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen. Gefördert wurden Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen ab dem 50. Lebensjahr geschaffen haben. Die Förderung betrug bis zu 10.000 Euro pro neuem Arbeitsplatz. Art und Höhe der Förderung wurden einzelfallbezogen festgelegt; dabei sollte berücksichtigt werden, inwieweit der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht gemäß § 71 SGB IX erfüllt hat. Die Fördermittel ergänzen das gesetzliche Instrumentarium zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Da die Fördermittel des Bundes für das Land Sachsen-Anhalt Ende Januar 2015 bereits ausgeschöpft waren, hat sich das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen entschieden, die Förderung für die Klientel der schwerbehinderten Menschen ab dem 50. Lebensjahr allein aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes weiterzuführen. Es stehen dafür zunächst 2 Mio. Euro.

Die Förderung erfolgt gestaffelt:

Frauen und Männer aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB II: max. 10000 Euro;

Frauen aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III: max. 10000 Euro

Männer aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III: max. 8000 Euro

Die erste Rate der Förderung (50 %) wird nach Beendigung der Probezeit und Weiterbeschäftigung ausgezahlt; die zweite Rate (50%) wird nach Ablauf des 2. Beschäftigungsjahres gewährt. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht wird ein Abzug von 2000 Euro des Förderbetrages vorgenommen.

Die Förderanträge können beim Integrationsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Neuhofer, E-Mail: Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de angefordert werden.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Beginn:

15.02.2015


Abschluss:

31.03.2018


ICF-Bezug des Projekts:

  • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

Projektleitung:

  • Bruère, Kerstin |
  • Neuhofer, Renate

Institutionen:

Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg
Ansprechperson: Frau Kerstin Bruère
Ref. 31
Telefon: 03915676955 E-Mail: kerstin.bruere@ms.sachsen-anhalt.de
Homepage: https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/

durchführende Institution:

Landesverwaltungsamt, Integrationsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle
Ansprechperson: Frau Renate Neuhofer
Telefon: 0345-5141687 E-Mail: Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Homepage: http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de

Jobcenter und Agenturen für Arbeit der Kommunen

Referenznummer:

R/FO125614


Informationsstand: 10.02.2015