Projektart: Eigenprojekt Modellprojekt
Beschreibung / Inhalte
Da die Fördermittel des Bundes für das Land Sachsen-Anhalt Ende Januar 2015 bereits ausgeschöpft waren, hat sich das Land Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen entschieden, die Förderung für die Klientel der schwerbehinderten Menschen ab dem 50. Lebensjahr allein aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes weiterzuführen. Es stehen dafür zunächst 2 Mio. Euro.
Die Förderung erfolgt gestaffelt:
Frauen und Männer aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB II: max. 10000 Euro;
Frauen aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III: max. 10000 Euro
Männer aus dem Arbeitslosengeldbezug SGB III: max. 8000 Euro
Die erste Rate der Förderung (50 %) wird nach Beendigung der Probezeit und Weiterbeschäftigung ausgezahlt; die zweite Rate (50%) wird nach Ablauf des 2. Beschäftigungsjahres gewährt. Bei Nichterfüllung der Beschäftigungspflicht wird ein Abzug von 2000 Euro des Förderbetrages vorgenommen.
Die Förderanträge können beim Integrationsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Neuhofer, E-Mail: Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de angefordert werden.
Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.
Beginn:
15.02.2015
Abschluss:
31.03.2018
ICF-Bezug des Projekts:
- Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.
Projektleitung:
- Bruère, Kerstin |
- Neuhofer, Renate
Institutionen:
Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 25
39114 Magdeburg
Ansprechperson: Frau Kerstin Bruère
Ref. 31
Telefon:
03915676955
E-Mail:
kerstin.bruere@ms.sachsen-anhalt.de
Homepage:
https://ms.sachsen-anhalt.de/aktuelles/
durchführende Institution:
Landesverwaltungsamt, Integrationsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle
Ansprechperson: Frau Renate Neuhofer
Telefon:
0345-5141687
E-Mail:
Renate.Neuhofer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Homepage:
http://www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de
Jobcenter und Agenturen für Arbeit der Kommunen
Referenznummer:
R/FO125614
Informationsstand: 10.02.2015