Forschungsprojekt
Projektart: Gefördertes Projekt
Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen (Fachlich-inhaltliche und technische Umsetzung sowie Erprobung eines Prototyps und Vorbereitung der Implementierung eines Gemeinsamen Grundantrages für Reha- und Teilhabeleistungen)

Beschreibung / Inhalte

Abstract:

Im Fokus des Projekts steht ein einfacher und ganzheitlicher (digitaler) Zugang zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen angesichts der Herausforderungen im gegliederten Reha- und Teilhabesystem. Das Projekt "Gemeinsamer Grundantrag für Rehabilitations- und Teilhabeleistungen" zielt darauf ab, einen Prototyp für einen trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen gemeinsam zu entwickeln und aus verschiedenen Perspektiven umfassend zu erproben. Zudem soll ein Plan für eine schrittweise Umsetzung in die Praxis entworfen werden.

Der „Reha-Antrag“ soll es Antragstellenden ermöglichen, mit einem Antrag Leistungen zur Teilhabe aus unterschiedlichen Bereichen, wie Gesundheit, Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe zu beantragen. Der Antrag fragt dabei nicht zuerst nach Leistungen, Leistungsgruppen oder Zuständigkeiten, sondern setzt an persönlich wahrgenommen Bedarfen an, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger voraussichtlich zuständig ist/sind.

Für die Reha-Träger schafft ein solcher trägerübergreifend abgestimmter Antrag, eine gemeinsame Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Antragsbearbeitung. Diese gemeinsame Grundlage fördert die Kooperation der Reha-Träger sowie eine koordinierte Planung, um Leistungen innerhalb bestehender gesetzlicher Fristen nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu organisieren.

Neben der Steigerung der Bürger:innenfreundlichkeit und dem Abbau bürokratischer Hürden soll durch den „Reha-Antrag“ somit auch die Zusammenarbeit der Reha-Träger erleichtert werden.

Relevanz des Projekts:

Für Menschen mit Behinderungen, von einer Behinderung bedrohte und chronisch kranke Menschen, steht zur Verwirklichung einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ein ausdifferenziertes Angebot an Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung. Zuständig für die Leistungen sind die Reha-Träger, die im gegliederten Reha- und Teilhabesystem verschiedenen Trägerbereichen angehören. Insgesamt gibt es rund 1.250 Reha-Träger verteilt auf die sieben Trägerbereiche, die im Einzelfall für eine Leistung zuständig sein können. Zudem kommen Leistungen der begleitenden Hilfe durch die Integrations- bzw. Inklusionsämter in Betracht. Eine umfassende Bedarfsdeckung kann dabei Leistungen aus verschiedenen Leistungsgruppen und von verschiedenen Reha-Trägern erfordern (vgl. §§ 5, 6 SGB IX).

Auf diese Situation hat der Gesetzgeber mit dem SGB IX und der anschließenden Weiterentwicklung durch das BTHG reagiert und herausgestellt, dass das ausdifferenzierte System nicht zu Lasten der Antragstellenden gehen soll und grundsätzlich „ein Antrag“ auszureichen hat, um auch Leistungen verschiedener Reha-Träger nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu erhalten (z. B. BT-Drs. 18/9522, S. 193). Wesentliche Instrumente, um dies umzusetzen – wie z. B. eine zügige Zuständigkeitsklärung oder eine umfassende Bedarfsermittlung innerhalb bestehender Bearbeitungsfristen – sind für alle Reha-Träger einheitlich geregelt und deren Verbindlichkeit ist für alle Träger mit dem BTHG gestärkt worden (§ 7 Abs. 2 i. V. m. insb. §§ 14 ff. SGB IX und Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess).

In der Praxis der Reha-Träger stehen bislang jedoch weiterhin vor allem trägerspezifische Anträge nur für Leistungen dieses Reha-Trägers, für einzelne Leistungsgruppen oder für eine konkrete Leistung zur Verfügung. „Ein Antrag für Alles“ als gemeinsame Grundlage für eine zügige Zuständigkeitsklärung und umfassende Bedarfsermittlung fehlt bislang. Für Antragstellende ist der Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen dadurch erschwert. Die verschiedenen Zuständigkeiten und damit verknüpften trägerspezifischen Zugangswege stellen eine Barriere für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen dar.

Die Entwicklung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen (im Folgenden: „Reha-Antrag“) soll schrittweise diese in der Verwaltungspraxis der Reha-Träger noch bestehende Barriere durch eine ganzheitliche Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen unabhängig von der Zuständigkeit eines oder mehrerer Reha-Träger überwinden. Auf Seiten der Antragstellenden wird damit ein einfacher, digitaler und barrierefreier Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen gefördert.

Auf Seiten der Reha-Träger fördert ein „Reha-Antrag“ die Antragsbearbeitung und die damit in Verbindung stehende Zusammenarbeit der Reha-Träger im Verfahren: Im Einzelnen soll den Reha-Trägern die rechtssichere und arbeitsökonomische Erfüllung gesetzlicher Aufgaben unter engen Fristen wie eine zügige Zuständigkeitsklärung, die frühzeitige Erkennung individueller und ggf. trägerübergreifender Bedarfe sowie eine etwaige Beteiligung weiterer Reha-Träger an der Bedarfsermittlung und an der Teilhabeplanung erleichtert werden (§§ 14 ff. SGB IX).

Ziele des Projekts:

Ziel des Projekts ist die fachlich-inhaltliche sowie technische Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger beantragt werden können („Reha-Antrag“), sowie die Entwicklung eines Konzepts zur Einführung des „Reha-Antrags“ in die Praxis.

Konkret sollen folgende Ziele innerhalb der Projektlaufzeit erreicht werden:
• Entwicklung und umfassende Erprobung eines Prototyps für den trägerübergreifenden „Reha-Antrag“.
• Entwicklung eines trägerübergreifenden Plans für eine schrittweise Implementierung des „Reha-Antrags“ in die Praxis.
• Information der Reha-Träger vor Ort über die Aktivitäten zur Entwicklung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“.

Mit dem Projekt wird durch die Entwicklung und Erprobung eines digitalen Prototyps für einen trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können, eine Innovation vorangebracht, mit der langfristig
• die Effektivität des Reha- und Teilhabesystems gesteigert,
• die Bürger:innenfreundlichkeit der Sozialleistungsträger erhöht,
• ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Verwaltungen geleistet,
• betriebliche Akteur:innen in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt und
• eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung gefördert werden.

Inhalte des Projekts:

Das Projekt umfasst vier Projektphasen sowie phasenübergreifende Aufgaben und Prozesse, die eine zielführende und erfolgreiche Umsetzung des Projekts sicherstellen.

In Projektphase I wird auf Basis inhaltlicher und organisatorischer Vorbereitungen ein Prototyp des „Reha-Antrags“ entwickelt, der die trägerübergreifend mit den Mitgliedern der BAR und weiteren Projektbeteiligten erarbeiteten und abgestimmten fachlich-inhaltlichen Ergebnisse sowie ausgewählte technische Funktionen umsetzt und veranschaulicht.

In Projektphase II erfolgt die Erprobung des Prototyps, im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Hierbei werden die Perspektiven unterschiedlicher Zielgruppen durch die Nutzung unterschiedlicher Methoden einbezogen, um eine umfassende Erprobung sicherzustellen. Der Prototyp wird insbesondere von Antragstellenden, Reha-Trägern vor Ort und Beratungsfachkräften der EUTB getestet. Zudem haben weitere Akteur:innen im Reha-System die Möglichkeit des Prototyp zu erproben, eine kurze Einschätzung mitzuteilen und auf Optimierungsbedarfe hinzuweisen.

Projektphase III beinhaltet die Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen aus der Erprobung in Projektphase II. Auf dieser Grundlage werden die nächsten Schritte für die fachlich-inhaltliche und technische Weiterentwicklung abgeleitet, fachlich beraten und die technische Umsetzung anvisiert.

In Projektphase IV werden die Projektergebnisse zusammengeführt und ein Plan für eine schrittweise Implementierung entwickelt.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Projektdaten

Beginn:

01.05.2023


Abschluss:

31.10.2025


Fördernummer:

BMAS V a 3 – 58330-51

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

ICF-Bezug des Projekts:

  • Der bio-psycho-soziale Ansatz der ICF bildet einen konzeptionellen Bezugsrahmen für das Projekt.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt

Projektleitung:

  • Goldbach, Christiane, Dr.

Mitarbeitende:

  • Jamin, Daniela |
  • Penstorf, Carola

Institutionen:

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Telefon: 069 /60 50 18 0 E-Mail: reha-grundantrag@bar-frankfurt.de
Homepage: https://www.reha-antrag.org

Das Projekt ist ein Projekt der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.
Homepage: https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev/mitglieder-der...

Darüber hinaus sind weitere relevante Akteur:innen aus dem Bereich Rehabilitation und Teilhabe beteiligt. Dies umfasst z.B. (Verbände von) Menschen mit Behinderungen, Reha-Träger vor Ort, IT-Expert:innen der Reha-Träger sowie Leistungserbringer, die in den verschiedenen Projektphasen zusammenarbeiten oder an der Erprobung teilnehmen.

Zur Projektstruktur:
Homepage: https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/g...

Goldbach, Christiane; (2021): Gemeinsam, smart und digital. In: Reha-Info, (6), https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info-und-newsletter/reha-info-2021/reha-info-062021/gemeinsam-smart-und-digital.html

Goldbach, Christiane; Penstorf, Carola; Jamin, Daniela Jamin (2023): Ein (digitaler) Antrag für alle Reha- und Teilhabeleistungen. In: Reha-Info, (6), https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info-und-newsletter/reha-info-2023/reha-info-052023/ein-digitaler-antrag-fuer-alle-reha-und-teilhabeleistungen.html

Joint Application for Rehabilitation and Participation Services (Professional and technical realization, testing of a prototype, and preparation for the implementation of a joint application for rehabilitation and participation benefits)

The focus of the project is to provide simple and holistic (digital) access to rehabilitation and participation services for people with disabilities and those at risk of disability, considering the challenges within the structured rehabilitation and participation system. The project, "Joint Application for Rehabilitation and Participation Services", aims to develop a prototype for a coordinated (digital) application for rehabilitation and participation services across all rehabilitation providers ('Reha-Antrag') and to test it from various perspectives. Additionally, a plan for gradual implementation into practice shall be designed.

The 'Reha-Antrag' is intended to enable applicants to apply for participation services from various areas such as health, employment, education, and social participation with a single application. The application is not initially based on services, service groups or responsibilities, but on personally perceived needs, regardless of which rehabilitation provider(s) is/are likely to be responsible.

For rehabilitation providers, such a coordinated application across all rehabilitation providers creates a common basis for the legally required application processing. This common basis promotes cooperation among rehabilitation providers as well as coordinated planning to organize services seamlessly and "as if from a single source" within existing legal deadlines.

In addition to making the process more user-friendly and reducing bureaucratic barriers, the "Reha-Antrag" is also intended to facilitate cooperation between rehabilitation providers.

Referenznummer:

R/FO126131


Informationsstand: 12.04.2024