Forschungsprojekt
Beschreibung / Inhalte
Abstract:
Der „Reha-Antrag“ soll es Antragstellenden ermöglichen, mit einem Antrag Leistungen zur Teilhabe aus unterschiedlichen Bereichen, wie Gesundheit, Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe zu beantragen. Der Antrag fragt dabei nicht zuerst nach Leistungen, Leistungsgruppen oder Zuständigkeiten, sondern setzt an persönlich wahrgenommen Bedarfen an, unabhängig davon, welche(r) Reha-Träger voraussichtlich zuständig ist/sind.
Für die Reha-Träger schafft ein solcher trägerübergreifend abgestimmter Antrag, eine gemeinsame Grundlage für die gesetzlich vorgesehene Antragsbearbeitung. Diese gemeinsame Grundlage fördert die Kooperation der Reha-Träger sowie eine koordinierte Planung, um Leistungen innerhalb bestehender gesetzlicher Fristen nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu organisieren.
Neben der Steigerung der Bürger:innenfreundlichkeit und dem Abbau bürokratischer Hürden soll durch den „Reha-Antrag“ somit auch die Zusammenarbeit der Reha-Träger erleichtert werden.
Relevanz des Projekts:
Auf diese Situation hat der Gesetzgeber mit dem SGB IX und der anschließenden Weiterentwicklung durch das BTHG reagiert und herausgestellt, dass das ausdifferenzierte System nicht zu Lasten der Antragstellenden gehen soll und grundsätzlich „ein Antrag“ auszureichen hat, um auch Leistungen verschiedener Reha-Träger nahtlos und „wie aus einer Hand“ zu erhalten (z. B. BT-Drs. 18/9522, S. 193). Wesentliche Instrumente, um dies umzusetzen – wie z. B. eine zügige Zuständigkeitsklärung oder eine umfassende Bedarfsermittlung innerhalb bestehender Bearbeitungsfristen – sind für alle Reha-Träger einheitlich geregelt und deren Verbindlichkeit ist für alle Träger mit dem BTHG gestärkt worden (§ 7 Abs. 2 i. V. m. insb. §§ 14 ff. SGB IX und Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess).
In der Praxis der Reha-Träger stehen bislang jedoch weiterhin vor allem trägerspezifische Anträge nur für Leistungen dieses Reha-Trägers, für einzelne Leistungsgruppen oder für eine konkrete Leistung zur Verfügung. „Ein Antrag für Alles“ als gemeinsame Grundlage für eine zügige Zuständigkeitsklärung und umfassende Bedarfsermittlung fehlt bislang. Für Antragstellende ist der Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen dadurch erschwert. Die verschiedenen Zuständigkeiten und damit verknüpften trägerspezifischen Zugangswege stellen eine Barriere für die Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen dar.
Die Entwicklung eines trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen (im Folgenden: „Reha-Antrag“) soll schrittweise diese in der Verwaltungspraxis der Reha-Träger noch bestehende Barriere durch eine ganzheitliche Beantragung von Reha- und Teilhabeleistungen unabhängig von der Zuständigkeit eines oder mehrerer Reha-Träger überwinden. Auf Seiten der Antragstellenden wird damit ein einfacher, digitaler und barrierefreier Zugang zu Reha- und Teilhabeleistungen gefördert.
Auf Seiten der Reha-Träger fördert ein „Reha-Antrag“ die Antragsbearbeitung und die damit in Verbindung stehende Zusammenarbeit der Reha-Träger im Verfahren: Im Einzelnen soll den Reha-Trägern die rechtssichere und arbeitsökonomische Erfüllung gesetzlicher Aufgaben unter engen Fristen wie eine zügige Zuständigkeitsklärung, die frühzeitige Erkennung individueller und ggf. trägerübergreifender Bedarfe sowie eine etwaige Beteiligung weiterer Reha-Träger an der Bedarfsermittlung und an der Teilhabeplanung erleichtert werden (§§ 14 ff. SGB IX).
Ziele des Projekts:
Konkret sollen folgende Ziele innerhalb der Projektlaufzeit erreicht werden:
• Entwicklung und umfassende Erprobung eines Prototyps für den trägerübergreifenden „Reha-Antrag“.
• Entwicklung eines trägerübergreifenden Plans für eine schrittweise Implementierung des „Reha-Antrags“ in die Praxis.
• Information der Reha-Träger vor Ort über die Aktivitäten zur Entwicklung des trägerübergreifenden „Reha-Antrags“.
Mit dem Projekt wird durch die Entwicklung und Erprobung eines digitalen Prototyps für einen trägerübergreifend abgestimmten (digitalen) Antrag für Reha- und Teilhabeleistungen, mit dem grundsätzlich alle Leistungen aller Reha-Träger durch eine Antragstellung beantragt werden können, eine Innovation vorangebracht, mit der langfristig
• die Effektivität des Reha- und Teilhabesystems gesteigert,
• die Bürger:innenfreundlichkeit der Sozialleistungsträger erhöht,
• ein Beitrag zum Bürokratieabbau in den Verwaltungen geleistet,
• betriebliche Akteur:innen in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt und
• eine wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung gefördert werden.
Inhalte des Projekts:
In Projektphase I wird auf Basis inhaltlicher und organisatorischer Vorbereitungen ein Prototyp des „Reha-Antrags“ entwickelt, der die trägerübergreifend mit den Mitgliedern der BAR und weiteren Projektbeteiligten erarbeiteten und abgestimmten fachlich-inhaltlichen Ergebnisse sowie ausgewählte technische Funktionen umsetzt und veranschaulicht.
In Projektphase II erfolgt die Erprobung des Prototyps, im Rahmen eines breit angelegten Beteiligungsprozesses. Hierbei werden die Perspektiven unterschiedlicher Zielgruppen durch die Nutzung unterschiedlicher Methoden einbezogen, um eine umfassende Erprobung sicherzustellen. Der Prototyp wird insbesondere von Antragstellenden, Reha-Trägern vor Ort und Beratungsfachkräften der EUTB getestet. Zudem haben weitere Akteur:innen im Reha-System die Möglichkeit des Prototyp zu erproben, eine kurze Einschätzung mitzuteilen und auf Optimierungsbedarfe hinzuweisen.
Projektphase III beinhaltet die Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen aus der Erprobung in Projektphase II. Auf dieser Grundlage werden die nächsten Schritte für die fachlich-inhaltliche und technische Weiterentwicklung abgeleitet, fachlich beraten und die technische Umsetzung anvisiert.
In Projektphase IV werden die Projektergebnisse zusammengeführt und ein Plan für eine schrittweise Implementierung entwickelt.
Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.
Projektdaten
Beginn:
01.05.2023
Abschluss:
31.10.2025
Fördernummer:
BMAS V a 3 – 58330-51
Kostenträger:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ICF-Bezug des Projekts:
- Der bio-psycho-soziale Ansatz der ICF bildet einen konzeptionellen Bezugsrahmen für das Projekt.
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt
Projektleitung:
- Goldbach, Christiane, Dr.
Mitarbeitende:
- Jamin, Daniela |
- Penstorf, Carola
Institutionen:
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V.
Solmsstraße 18
60486 Frankfurt am Main
Telefon:
069 /60 50 18 0
E-Mail:
reha-grundantrag@bar-frankfurt.de
Homepage:
https://www.reha-antrag.org
Das Projekt ist ein Projekt der Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V.
Homepage:
https://www.bar-frankfurt.de/bar-ev/mitglieder-der...
Darüber hinaus sind weitere relevante Akteur:innen aus dem Bereich Rehabilitation und Teilhabe beteiligt. Dies umfasst z.B. (Verbände von) Menschen mit Behinderungen, Reha-Träger vor Ort, IT-Expert:innen der Reha-Träger sowie Leistungserbringer, die in den verschiedenen Projektphasen zusammenarbeiten oder an der Erprobung teilnehmen.
Zur Projektstruktur:
Homepage:
https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/g...
Goldbach, Christiane; Penstorf, Carola; Jamin, Daniela Jamin (2023): Ein (digitaler) Antrag für alle Reha- und Teilhabeleistungen. In: Reha-Info, (6), https://www.bar-frankfurt.de/service/reha-info-und-newsletter/reha-info-2023/reha-info-052023/ein-digitaler-antrag-fuer-alle-reha-und-teilhabeleistungen.html
Joint Application for Rehabilitation and Participation Services (Professional and technical realization, testing of a prototype, and preparation for the implementation of a joint application for rehabilitation and participation benefits)
The 'Reha-Antrag' is intended to enable applicants to apply for participation services from various areas such as health, employment, education, and social participation with a single application. The application is not initially based on services, service groups or responsibilities, but on personally perceived needs, regardless of which rehabilitation provider(s) is/are likely to be responsible.
For rehabilitation providers, such a coordinated application across all rehabilitation providers creates a common basis for the legally required application processing. This common basis promotes cooperation among rehabilitation providers as well as coordinated planning to organize services seamlessly and "as if from a single source" within existing legal deadlines.
In addition to making the process more user-friendly and reducing bureaucratic barriers, the "Reha-Antrag" is also intended to facilitate cooperation between rehabilitation providers.
Referenznummer:
R/FO126131
Informationsstand: 12.04.2024