Forschungsprojekt
Projektart: Gefördertes Projekt Modellprojekt
GECKO – Gesundheitscoaching und -kooperation im Jobcenter Uckermark

Beschreibung / Inhalte

1. Innovation, Zielsetzung und Verstetigung:

1.1. Bedeutung der Innovation:

Von den Fallmanagern des Jobcenters Uckermark wird in den letzten Jahren zunehmend festgestellt, dass die Zahl der Kunden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen stark zugenommen hat. Gerade bei Kunden, die länger im Leistungsbezug des SGB II verweilen, ist Unterstützung im medizinischen Bereich notwendig, da bei ihnen aus vielerlei Gründen die Selbstverantwortung für ihre Gesundheit verloren gegangen ist. Der einzelne Fallmanager kann aufgrund des originären Arbeitsauftrages der Vermittlung in den Arbeitsmarkt, aber auch aufgrund von Fallzahlen und unzureichendem Netzwerk nicht in dem umfänglichen Ausmaß individuell unterstützen und beraten, das erforderlich ist. Derzeitige Realität ist, dass Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nicht begonnen werden können, weil medizinische Probleme vorrangig anzugehen sind, denn eine gewisse gesundheitliche Stabilität und Belastbarkeit ist Voraussetzung für die berufliche Rehabilitation.
Den Kunden fehlt es vermehrt an Motivation und Durchhaltevermögen, aber auch an Beratung und Unterstützung sowie Hilfestellung, um diese notwendigen medizinischen Schritte überhaupt zu erkennen und dann anzugehen. Dies belegen die internen Statistiken zur Kundenstruktur und eine seit Jahren anhaltende Negativentwicklung der Kundenkategorien, vor allem ein anhaltender Anstieg in der Kategorie E . Diese Zunahme beträgt allein von 2017 bis 2019 (jeweils im Jahresmittel) bereits 5,7 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Aus diesem Grund ist seit vielen Jahren der gesundheitliche Aspekt bereits in allen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III (MAbE), die das Jobcenter Uckermark ausgeschrieben und eingekauft hat, Bestandteil der Leistungsbeschreibungen. Mindestens der Präventionsaspekt mit Themen wie gesunde Ernährung, Umgang mit Suchtmitteln und die damit einhergehende Fokussierung auf Ressourcen der Kunden und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit wird in diesen Maßnahmen im Auftrag des Jobcenters umgesetzt. Darüber hinaus gibt es die MAbE „Fit in Arbeit“, die diese gesundheitlichen Themen als Schwerpunkt aufgreift und Kunden mit physischen und psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen vielseitig zu unterstützen versucht.

Das Vermittlungshemmnis „gesundheitliche Einschränkung“ gewinnt seit Jahren deutlich an Bedeutung. Die gesundheitlichen Einschränkungen gehören zu den Top 3 der häufigsten Vermittlungshemmnissen bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und sind trotz der Bemühungen in den MAbEn nur im Zeitraum von September 2017 bis Oktober 2020 um 4,1 % auf nunmehr 40 % angestiegen. Es wurde festgestellt, dass der präventive Gedanke für die Problemlagen unserer Kunden zu kurz greift, denn die gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bereits und die Kunden benötigen intensive Hilfe und Begleitung, um bei diesem Hemmnis einer (noch weitergehenden) Manifestierung entgegen zu wirken und eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit zu erlangen. Zusätzlich wurde auch von den Trägern z. B. der MAbE „Fit in Arbeit“ gespiegelt, dass die Problemlagen und Unterstützungsbedarfe so individuell und zeitintensiv sind, dass diese in einer Gruppenmaßnahme auch mit individuellen Coachinganteilen nicht mehr bewerkstelligt werden können. Auch sind der Zwangskontext einer Zuweisung, Zielgruppe und Zielstellung sowie konzeptionelle Ausrichtung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer MAbE nicht mehr zielführend überein zu bringen.

Grundsätzlich besteht bei einem großen Teil der gesundheitlich eingeschränkten Kunden bedingt durch ihren Leidensdruck ein Wille die gesundheitliche Situation zu verändern, dennoch ist die Eigenverantwortlichkeit Änderungen herbei zu führen und dazu konkrete Schritte dazu zu unternehmen, verloren gegangen. Hier setzen die SB med. Reha mit einer ganz individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenen Hilfeplanung an, denn vor allem in Fällen, in denen medizinische Gründe einer angedachten beruflichen Reha/Integration entgegenstehen, fehlen bisher Lösungsansätze. Vielmehr ist zu beobachten, dass auch Kunden mit anfänglichem Veränderungswillen ohne das Aufzeigen von Möglichkeiten und Wegen der Unterstützung und einer engmaschigen Begleitung bei der Inanspruchnahme und Umsetzung in eine gewisse Lethargie verfallen, um dann meist über viele Jahre hinweg eingerichtet zu leben. Dieses eingerichtete Leben ist gerade in der ländlichen und dünn besiedelten Uckermark häufig zu beobachten, denn hier sind Wege zu Hilfsakteuren und Ärzten unter Umständen sehr weit. Ein Besuch beim Facharzt wird zur Tagesreise. Hinzu kommen mitunter wochen- und monatelange Wartezeiten auf Arzttermine und Therapiemöglichkeiten. Eine Integrationsstrategie scheitert an den notwendigen medizinischen Maßnahmen und lähmt die vielfältigen Möglichkeiten der Arbeitsmarktintegration. Dies führt zu Frust auf beiden Seiten des Jobcenter-Schreibtisches bis hin zur totalen Verweigerung der Kunden mitzuarbeiten und zieht Sanktionen nach sich. Sanktionen verschärfen jedoch Existenzängste. Somit ist neben der Gesundheit ein weiteres wichtiges Grundbedürfnis nicht befriedigt und führt zu ggf. neuen bzw. Verschärfung von vorhandenen Erkrankungen, hauptsächlich im psychischen Bereich wie bspw. Depressionen, Angstzustände, Suchterkrankungen. Dies ist bereits hinreichend erforscht und belegt – ein Teufelskreis, den es zu durchbrechen gilt. Die Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ist Voraussetzung und somit DER wichtige Schritt in Richtung berufliche Reha/Integration und somit ein Beitrag zum Erhalt, zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Dazu ist es notwendig, dass die Betroffenen EINEN Ansprechpartner haben, der nicht nur Wege und Möglichkeiten aufzeigt, sondern in der praktischen Unterstützung und Begleitung gemeinsam mit dem Kunden klein-teilige Handlungsschritte erarbeitet, strukturiert und nachhält. Darüber hinaus besteht die Notwendigkeit auch bei Rückschlägen und Tiefs ansprechbar zu sein, ohne das Ziel aus den Augen zu verlieren oder mangels Zuständigkeit nur an den nächsten zu verweisen.

1.2. Beschreibung der Innovation:

Um die Erwerbsfähigkeit von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erhalten bzw. wiederherzustellen bedarf es Personalien, die als Netzwerker und Coach fungieren, denn es ist ein spezielles Fachwissen mit dazugehörigem Netzwerk notwendig. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit über die eigenen Zuständigkeitsgrenzen hinaus ist ein vielschichtiger Prozess, der regelmäßig und beständig mit Leben gefüllt werden muss. Das Jobcenter Uckermark ist bei der beruflichen Rehabilitation bereits Kooperationsvereinbarungen zu den entsprechenden Akteuren eingegangen und steht daher mit den notwendigen Partnern stetig im Austausch. Dank eines spezialisierten SB für berufliche Rehabilitation steht für diesen Bereich ein kompetenter Ansprechpartner intern wie extern zur Verfügung und die berufliche Rehabilitation wird nahezu täglich gelebt. Im gesundheitlichen Bereich betritt man hingegen Neuland. Bisher hat das Jobcenter Uckermark keine Kontakte und Netzwerke zu den Akteuren im gesundheitlichen Sektor. Es ist möglich, dass einzelne Fallmanager Kunden an den einen oder anderen Akteur in der Landschaft der gesundheitlichen Rehabilitation verweisen. Dieses Wissen ist, wenn überhaupt, dann nur rudimentär ausgeprägt und in keiner Weise erfasst und für alle Fallmanager zugänglich. Hier gilt es ähnlich zur beruflichen Reha Kontakte herzustellen und über Kooperationsvereinbarungen Partner im Bereich der medizinischen Rehabilitation zu gewinnen. Daher sollen im Jobcenter Uckermark zwei neue Stellen als Sachbearbeiter medizinische Reha (SB med. Reha) und eine Stelle als Projektkoordinator geschaffen werden. Anders als in anderen Projekten haben sie zu Beginn des Projektes die Zeit zunächst im gesundheitlichen Bereich Netzwerkarbeit zu betreiben, um sich so das erforderliche Netzwerk aufzubauen und sich für das Coaching der gesundheitlich Eingeschränkten das notwendige Handwerkszeug zu erarbeiten. Ziel ist ein „Gesundheitshaus“ unter dem virtuellen Dach des Jobcenters Uckermark zu schaffen, in welchem einschlägige Partner des Gesundheitsbereiches und das Jobcenter Hand in Hand zusammenarbeiten. Das Jobcenter ist zwar weder Reha- noch Kostenträger für gesundheitliche Belange, dennoch ist es von großer Bedeutung, dass die betroffenen Kunden nur wenige, wenn nicht sogar nur einen Ansprechpartner und Wegweiser für alle persönlichen Belange haben. Auch wenn alle Sozialleistungsträger eine umfassende Beratungspflicht, auch über mögliche Leistungen anderer Träger haben, wird dennoch das Jobcenter oftmals als niedrigschwelliger empfunden und bedingt durch die unbedingt notwendige Auszahlung der existenzsichernden Leistungen zuerst angegangen. Dies stellt die Grundlage dar, die Verantwortlichkeit des Jobcenters für eine weitergehende Beratung als bisher für medizinische Rehabilitation zu erproben. Ausgehend hiervon werden die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auf dem Weg zur medizinischen Rehabilitation und ggf. auch darüber hinaus intensiv und engmaschig durch das Jobcenter Uckermark begleitet. Damit erfolgt erstmalig die Spezialisierung und Bündelung der Verantwortlichkeit für Netzwerkarbeit und die notwendige Beratungs- und Coachingleistung in einem Bereich außerhalb der eigenen Zuständigkeit und der eigenen Hilfsangebote. Durch die Installierung eines Projektteams, bestehend aus zwei spezialisierten Mitarbeitern und einem Projektkoordinator*in, erfolgt eine Zentralisierung, die sowohl einen globalen Überblick als auch eine Weiterentwicklung während der Projektlaufzeit durch Erkenntnisgewinn gewährleistet. Die Weiterentwicklung wird durch die wissenschaftliche Begleitung als „Blick von Außen“ und durch die Spezialisierung innerhalb der Organisation des Jobcenters Uckermark möglich. Die Abhängigkeit von externen Trägerstrukturen mit häufigen Personalwechsel, die ihre Ursache in den immer nur befristeten Ausschreibungen finden und die eingeschränkten Möglichkeiten in die tatsächlichen Maßnahmeumsetzung einzusehen, soll aufgebrochen und die Möglichkeit geschaffen werden, den Prozess durch Erfahrungsgewinn ggf. kurzfristig nachzusteuern.

Mit der Realisierung des Projektes innerhalb des Förderaufrufes zum Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ würde erstmals gezielt das Hauptaugenmerk auf die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kunden gelegt und auf Freiwilligenbasis intensiv mit ihnen daran gearbeitet. Als Neuerung ist bereits zu werten, wenn Kunden überhaupt freiwillig bereit sind, Beratung und Hilfestellungen anzunehmen, um nachhaltig an ihrem Gesundheitszustand und deren Verbesserung zu arbeiten. Allein der Wille Veränderungen herbei zu führen und dafür unter Anleitung Selbstverantwortung (ggf. wieder) zu erlernen und diese dann zu übernehmen, ist als Fortschritt, gerade bei Langzeitarbeitslosen, die sich eingerichtet haben, zu werten. Besonders die eingerichtete Langzeitarbeitslosigkeit hat oftmals ihren Grund in gesundheitlichen Einschränkungen, ist zugleich aber auch selbst Ursache dessen. Daher gilt diese Zielgruppe in der Integrationsarbeit als schwer erreichbar und die Fallmanager stoßen mit den üblichen Beratungsmethoden und Arbeitsmarktinstrumenten an ihre Grenzen. Diesem soll mit der Herauslösung aus und damit der dem vorübergehendem „ruhend stellen“ der klassischen Integrationsarbeit während der Projektteilnahme entgegengewirkt werden. Statt dessen soll mit einem gezieltem Coaching durch eine intensivere Gesprächsführung mit enger Kontaktdichte und neuartigen Beratungsansätzen und -methoden bis hin zur tatsächlichen praktischen Begleitung seitens der spezialisierten SB med. Reha mit dem Kunden gearbeitet werden. Verbunden wird dies mit gemeinsamen Beratungen und Fallkonferenzen mit den Netzwerkpartnern. Dies ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im klassischen Fallmanagement nicht möglich.

Durch die andersartige Zusammenarbeit im Projekt bekommen die Kunden das Gefühl vermittelt, als Individuum mit allen Problemlagen angenommen zu werden, ohne den üblichen (Sanktions-) Druck des Jobcenters zu spüren. Kunden mit gesundheitlichen Einschränkungen leiden unter diesen meistens tagtäglich. Das Gefühl damit angenommen zu werden stellt einen Zugewinn für die Kunden dar. Im SGB II wird immer unter dem Aspekt des Forderns und Förderns agiert. Vor allem Langzeitarbeitslose haben auch den Teil des Forderns mit allen Konsequenzen erlebt (Sanktion). Der Ansatz, ohne das Druckmittel der gesetzlich geforderten Sanktion, sondern vielmehr unter dem Vorzeichen der Freiwilligkeit und vertrauensvollen Zusammenarbeit den Kunden auf Augenhöhe gegenüber zu treten, ist im sonst üblichen Zwangskontext Jobcenter neu. Die umfassende Betreuung erfolgt nur durch einen SB und löst das bisherige Fallmanagement ab. Darüber hinaus ist es nicht vorgesehen weitere klassische Instrumente des Fallmanagements während der Betreuung im Projekt umzusetzen. Sofern solche angezeigt sind und eingesetzt werden sollen, findet eine Rückführung aus dem Projekt statt. Der Fokus liegt allein auf der Verbesserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes und die Betreuung ist daher aus dem klassischen Fallmanagement heraus gelöst.

Darüber hinaus werden mit dem Projekt „Gecko“ auch dahingehend neue Wege beschritten, dass die Betreuung des Kunden nicht mehr überwiegend „vom Schreibtisch aus“ stattfindet, sondern es wird vielmehr die Voraussetzung geschaffen, um sie auch praktisch zu begleiten, z. B. durch gemeinsames Aufsuchen von Netzwerkpartnern, um die Hemmschwelle der ersten Kontaktaufnahme für den Anstoß von medizinischen Maßnahmen zu überwinden oder bei Bedarf mit Hilfe der Durchführung von Kleingruppenaktivitäten wie bspw. Tiertherapie oder erlebnispädagogischen Aktionen gegenseitige Motivation und Dynamik zu erreichen.
Um die Neuartigkeit des Projektansatzes zu unterstreichen und einen Wiedererkennungswert zu erreichen, wurde ein eigenes Logo entwickelt. Die Anfangsbuchstaben des Projektes „Gesundheitscoaching und -kooperation im Jobcenter Uckermark“ bilden das Akronym des Projektes „Gecko“. Im Projekt ist die Verknüpfung der Partner ein großer Schwerpunkt. Dieser Netzwerkgedanke wird namentlich und bildlich durch den Gecko dargestellt. Die breit gefächerten Zehen symbolisieren das angestrebte breit aufgestellte Netzwerk, die für die Geckos bekannte Adhäsion stellt die Nachhaltigkeit der Kooperationen dar.
Das Projekt „Gecko“ ist im bisherigen Rechtsrahmen umsetzbar, jedoch unter der Vernachlässigung des vordergründigen Integrationsgedanken der Fallmanagementarbeit. Die Integration der Zielgruppe in den Ausbildungs-/Arbeitsmarkt soll zwar nach wie vor erreicht werden, jedoch erst langfristig, um nach der gesundheitlichen Stabilisation auch eine nachhaltige Integration zu erreichen. Im Ergebnis des Projektes könnte festgestellt werden, dass punktuelle Anpassungen in einzelnen SGB´s zur besseren Zusammenarbeit der Träger des SGB II und SGB V sowie SGB VI empfehlenswert und Beratungspflichten und -strategien anzupassen sind.

1.3. Ziele der Innovation:

Mit dem Projekt Gecko soll erreicht werden, dass mind. 60 % der teilnehmenden Kunden, mit durch Gutachten festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen, ihre gesundheitliche Situation verbessern. Dies ist mindestens anhand des persönlich empfundenen Wohlbefindens und der damit einhergehenden Motivation messbar, spiegelt sich darüber hinaus aber auch in der Verbesserung der Kundenkategorie (z. B. Kundenkategorie zum Beginn des Projektes E, zum Abschluss D oder C) wieder. Es wird davon ausgegangen, dass mit dem verbesserten Gesundheitsempfinden eine Steigerung der täglichen Arbeitsfähigkeit (z. B. hinsichtlich täglicher Arbeitszeit oder Belastbarkeit) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einhergeht. Die Teilnehmenden sollen dazu zu Beginn, nach spätestens einem Jahr und zum Abschluss des Projektes bezüglich ihres subjektiv empfundenen Gesundheitsempfindens, Schlüssel- und Fach-kompetenzen im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung befragt, getestet und ggf. bei Bedarf, nach Überleitung in das reguläre Fallmanagement, erneut ärztlich begutachtet werden. Ziel ist es, dass die Teilnehmenden alle Phasen des Projektes vollständig durchlaufen, um durch die stetige aktive Mitwirkung bis zum individuellen Projektende (spätestens jedoch nach 24 Monaten) bei mind. 60 % der Teilnehmenden eine subjektive Steigerung ihres Wohlbefindens zu erreichen.

Bereits eine höhere Kontaktdichte als im „normalen Fallmanagement“, der Abbau von Vermittlungshemmnissen sowie Veränderung der Kundenkategorie sind messbare Erfolge. Eine Reduzierung, mindestens aber eine Stagnation der „D-und E-Kunden“, die dieser Kundenkategorie aufgrund ihrer mittels ärztlicher Diagnosen nachgewiesenen, massiven gesundheitlichen Hemmnisse zugeordnet wurden, gilt es zu erreichen. Nach einer „Regeldurchlaufzeit“ in dem Projekt von 2 Jahren wird durch die Vermittlung in eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme oder eine Integration in den allgemeinen Ausbildung-/Arbeitsmarkt die Zielerreichung direkt abgelesen. In Abhängigkeit vom Einzelfall und der jeweiligen Ausgangssituation stellt jeder Schritt in Richtung Integration (so z. B. bereits auch die anhaltende enge Kontaktdichte und Motivation des Kunden kontinuierlich mit dem Jobcenter zusammen zu arbeiten) in den Arbeitsmarkt einen Erfolg dar. Die berufliche Teilhabe ist als erfolgreich zu bewerten, wenn der Gesundheitszustand so weit stabilisiert bzw. verbessert wurde, dass bei der Rückführung in das klassische Fallmanagement entweder eine Zuweisung in eine/Gewährung einer Maßnahme des SGB II/SGB III oder eine solche der beruflichen Teilhabe nach dem SGB IX realistisch und als nächster konkreter Integrationsschritt gemeinsam mit dem Kunden in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart ist, sofern nicht eine direkte Integration in den Ausbil-dungs-/Arbeitsmarkt gelingt bzw. angezeigt ist. In Frage kämen dazu bspw. folgende Leistungen (nicht abschließend): Berufliche Weiterbildung nach §§ 81 ff. SGB III, Gewährung eines Eingliederungszuschusses nach § 88 oder § 90 SGB III, Förderung nach § 16e oder § 16i SGB II, Antrag auf berufliche Rehabilitation beim zuständigen Rehabilitationsträger bzw. sofern dieser bereits gestellt ist: Beantragung einer Reha-Maßnahme wie z. B. Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen nach § 49 Abs. 4 SGB IX, Unterstützte Beschäftigung nach § 55 SGB IX oder weitere Leistungen der beruflichen Rehabilitation nach dem SGB IX.

Ist eine solche Integration erst einmal gelungen, ergeben sich die damit einhergehenden positiven Auswirkungen für die Teilnehmer von selbst. Eine kurzfristige Verbesserung für den Teilnehmenden stellen bereits die kontinuierliche Mitarbeit im Projektverlauf und die Verbesserung der persönlichen Rahmenbedingungen bzw. des persönlichen Wohlbefindens dar. Langfristig wird erwartet, dass durch die Projektteilnahme die gesundheitlichen Problemlagen, die bisher eine konkreten Integrationsstrategie in der Umsetzung beeinträchtigten, soweit verbessert sind, dass eine Integration nun erfolgen kann. Eine Integration im weitesten Sinn (inkl. Weiterbildungen oder Maßnahmen des SGB II/III/IX) hat vielerlei positive Auswirkungen auf die Teilnehmer. Beispielhaft seien hier Tagesstruktur, die Teilhabe an der Gesellschaft durch Wertschöpfung und soziale Kontakte, das Gefühl anerkannt zu sein und „gebraucht zu werden“, genannt. Dies führt in der Regel auch zu einem gesteigerten Selbstwertgefühl und ist somit der Umsetzung einer weiteren individuellen Integrationsstrategie zuträglich. Demzufolge ist das Projekt erfolgreich, wenn der Gesundheitszustand so weit verbessert ist, dass die Kunden in den allgemeinen Ausbildungs-/Arbeitsmarkt oder in eine Maßnahme der beruflichen Reha integriert werden können.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass Menschen das Grundbedürfnis und die Fähigkeit besitzen, ihre Lebenssituation zu verbessern. Bei dieser Annahme sind jedoch immer individuelle Umstände zu berücksichtigen und die Unterstützungsleistungen je Fall anzupassen. Die Projektarbeit soll Motivation und Impulsgeber sein, Ängste mit oftmals einhergehender Passivität, zu überwinden und durch eigene und ggf. anfangs begleitete Aktivitäten die Lebens- und Gesundheitssituation zumindest versuchen zu verbessern. Erfolge im Rahmen der Projektzugehörigkeit und darüber hinaus bestärken den Willen zur Eigeninitiative. Es wird angenommen, dass wenn erste Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes greifen und Erfolge des eigenen Handelns durch den Kunden erlebt werden, dies positive Auswirkungen auf die Kunden hat, die eine wohlwollendere Einstellung zur Mitarbeit und zum Jobcenter allgemein mit sich bringt.
Das Entstehen einer Kultur der vertrauensvolleren Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement ist ein großer Gewinn, gerade in der Arbeit mit Langzeitarbeitslosen, die gesundheitliche Einschränkungen haben. Wünschenswert wäre, dass die Kunden ihre eigenen Erfolge an andere Kunden weitergeben. So könnte eine Kultur der Mundpropaganda entstehen und dahingehend der Anreiz ausgestrahlt werden, selbst an dem Projekt teilnehmen zu können oder an der eigenen Situation etwas zu verändern.
Sowohl durch die neue Herangehensweise in der Arbeit mit den Kunden, die intensive Zusammenarbeit mit Partnern im gesundheitlichen Bereich als auch durch die Abkehr von der „Schreibtischarbeit im Amt“ soll die negative Stigmatisierung des Jobcenters in der öffentlichen Wahrnehmung aufgebrochen werden. Vielmehr soll das Jobcenter Uckermark als Leistungsträger mit einem breiten Strauß eigener Hilfs- und Beratungsangebote sowie verlässlicher Ansprechpartner und Wegweiser in der Hilfelandschaft über die eigene Zuständigkeit hinaus wahrgenommen und in Anspruch genommen werden.

1.4 Verstetigung:
Um die Idee des Projektes zu verstetigen, müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die eingeführten Personalressourcen dauerhaft gehalten und mit dem geänderten Fallzahlenschlüssel weiterhin mit diesem spezifischen Kundenkreis arbeiten können (ggf. Anpassung § 44 c Abs. 4 SGB II).
Im Ergebnis des Projektes wäre die Initiierung oder ein Vorschlagsrecht einer Teilhabeplan-konferenz durch die Jobcenter denkbar, welche über die bisherigen Regelungen des § 20 SGB IX hinausgehen. Bisher sind Teilhabeplankonferenzen nur möglich, wenn mehrere Re-habilitationsträger Leistungen erbringen oder mehrere Leistungsgruppen an Betroffene er-bracht werden. Die Fallmanager des Jobcenters werden in den Beratungen mit allen Problemen und Sorgen des Kunden konfrontiert und haben besser als alle anderen Reha- und Sozialleistungsträger ein umfassendes Bild von der Gesamtsituation des Kunden. So kann das Jobcenter in einer Teilhabekonferenz sachdienliche Hinweise und Empfehlungen geben, insbesondere auch dann, wenn noch nicht alle Voraussetzungen für einen Teilhabeplan vorliegen, z. B. wenn es sich (noch) nicht um einen Rehabilitanden handelt. Im Ergebnis des Projektes könnte festgestellt werden, dass eine engere Einbindung des Jobcenters mit einer eigenen Verantwortlichkeit für eine Teilhabeplankonferenz, sinnvoll wäre.

2. Projektaufbau:

2.1 Beschreibungen der Maßnahme:

Das Jobcenter Uckermark beabsichtigt im Kern die Schaffung von 2 neuen Stellen SB med. Reha. Hiervon soll eine Stelle durch bereits qualifiziertes eigenes und eine durch extern zu gewinnendes Personal besetzt werden. Die Steuerung und Nachhaltung der Projektidee er-folgt im Wesentlichen durch den Projektkoordinator, dessen Stelle ebenfalls neu geschaffen wird. Ziel ist, nach erfolgtem Netzwerkaufbau mit einem definierten Kundenkreis intensiv an der gesundheitlichen Situation zu arbeiten, denn erst wenn medizinische Maßnahmen abgeschlossen sind, kann eine berufliche Rehabilitation in Angriff genommen werden. Dank einer sehr engmaschigen Betreuung durch die spezialisierten SB med. Reha kann den Kunden eine bessere Unterstützung gegeben werden. Die Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes ist ein wichtiger Schritt in Richtung berufliche Reha/Integration und somit ein Beitrag zum Erhalt, zur Sicherung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Dazu wird es zum Projektbeginn eine vorbereitende Phase von insgesamt 6 Monaten geben. Hier findet zunächst ein Erfahrungsaustausch mit vorhandenen Partnern statt (z. B. Maßnahmeträger, vorhandene Kooperationspartner aus anderen Bereichen), um Handlungsbedarfe genau zu eruieren und Schwerpunkte festzulegen sowie Tipps und Kontakte zu ggf. weiteren möglichen Netzwerkpartnern zu erhalten. Dies stellt die Grundlage für den Netzwerkaufbau dar. Hier gilt es ein Verständnis für die Aufgaben und Möglichkeiten sowie Grenzen der Partner zu entwickeln, Zugang zu den Ressourcen der Partner zu erhalten und diese zu verbinden. Die hergestellte Netzwerkidentität ist in dem aufzubauenden Netzwerkkatalog abzubilden. Wünschenswerte Netzwerkpartner sind bspw. Krankenkassen, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, einschlägige Kliniken in der Uckermark (z. B. das Krankenhaus Angermünde – Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie/-somatik und Suchtmedizin sowie das Angermünder Institut für Suchttherapie und Suchtmedizin), Anbieter für Rehabilitationssport. Notwendige Arbeitsschritte dazu sind: Übersicht in Frage kommender Netzwerkpartner erstellen, Ansprechpartner ermitteln, Kontaktaufnahme, Terminvereinbarung und Terminwahrnehmung mit Maßnahmeverantwortlichen im Jobcenter und Maßnahmeträgern sowie vorhandenen Netzwerkpartnern, Vorstellen der eigenen Person und Aufgaben sowie Anliegen, Handlungsmöglichkeiten, Ressourcen und Grenzen des Partners ermitteln, Nacharbeit und Schlussfolgerungen, regelmäßige Kontakte zum Austausch. Der Netzwerkkatalog soll intern allen Fallmanagern zur Verfügung stehen und neben den Partnern und seinen Kontaktdaten, auch die Leistungsangebote und -voraussetzungen sowie Kommunikationswege enthalten. Er ist fortlaufend über die gesamte Projektlaufzeit fortzuführen und zu pflegen. Hierzu ist der Netzwerkkatalog zunächst unter Benennung der Partner, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Kommunikationswege, Aufgabenbereiche, Leistungsangebote, Leistungsvoraussetzungen anzulegen, ggf. sind Kooperationsvereinbarungen vorzubereiten und abzuschließen.
Aufbauend auf die Erkenntnisse aus dem Erfahrungsaustausch und Netzwerkaufbau wird das notwendige „Handwerkszeug“ erarbeitet. Neben Kommunikationstraining und gezielter Fortbildung der SB med. Reha sollen sie Gesprächsleitfäden, Vordrucke für Hilfepläne und Gesprächsvermerke und die Arbeitsmappe für den Projektteilnehmer entwickeln und erstellen. Es wird erwartet, dass neben des fachlichen Knowhow und der Weiterbildung der SB med. Reha auch der Austausch mit den Netzwerkpartnern hierfür Anregungen bietet.

Bereits in der Vorbereitungsphase wird das Projekt „Gecko“ mit Inhalten und Zielen intern im Fallmanagement vorgestellt. Potentielle Teilnehmer werden in Bedarfslisten zusammengetragen und ggf. eine ABC-Messung zur Feststellung der Veränderungsbereitschaft durchgeführt. Die/der jeweilige SB med. Reha trifft eine Vorauswahl der Teilnehmer und führt gemeinsam mit dem Fallmanager ein Gespräch mit dem Kunden zur Projektaufnahme (Gewinnung von Projektteilnehmern), welches die Grundlage zur tatsächliche Projektaufnahme durch den SB med. Reha darstellt. Sofern diese stattfindet, werden die zu betreuenden Kunden im Projekt „Gecko“ aus dem „normalen Fallmanagement“ herausgelöst und durch den spezialisierten Sachbearbeiter für med. Reha intensiv und engmaschig betreut. Dank dieser professionellen Betreuung kann den Kunden eine fundierte und somit bessere Unterstützung gegeben werden. Durch die Überleitung einzelner Kunden mit Veränderungswillen an den spezialisierten SB med. Reha kann dieser eine konkrete Hilfestellung vermitteln, die im Tagesgeschäft des „normalen Fallmanagements“ nicht leistbar ist. Dies gilt vor allem für Kunden, die langzeitkrank sind, jedoch eine Erwerbsminderung nicht oder nur befristet vorliegt. So erfolgt ein erster Kundentermin mit dem SB med. Reha zur Vorstellung und Klärung von Aufgaben und Zielstellung des Projektes (Kontaktaufnahme). Es erfolgt eine Aufnahme und Analyse der Ist-Situation des Teilnehmers. Daran schließt sich die Eingangsdiagnostik, welche das Clearing der persönlichen und gesundheitlichen Situation des Teilnehmers fortführt, die nicht nur vorübergehende gesundheitliche Einschränkung anhand der bestehenden Gutachten feststellt bzw. die Feststellung in die Wege leitet und bereits die Ressourcen des Teilnehmers erkennt und dokumentiert. Hierzu werden die durch den Kunden zur Verfügung gestellten oder bereits gemeinsam beschafften Daten wie Gutachten und Befunde bzw. Behandlungsempfehlungen systematisch ausgewertet und es erfolgt eine Gesprächsführung unter Beachtung der Zielstellung. Als Methoden zur Feststellung des individuellen Status-Quo sind Instrumente wie „positives Zuhören“, „Haltung des Nicht-Wissens“ oder biografisches Interview zu der vorangegangen beruflichen, persönlichen und gesundheitlichen Situation denkbar. Dadurch werden insbesondere die Lebensumstände, gesundheitlichen Beeinträchtigen oder auch Persönlichkeitsmerkmale eruiert und analysiert. Die Ressourcen der Teilnehmer werden z. B. durch die Netzwerkkarte, P.E.L.Z. oder Ressourcenkarte festgestellt und dem Teilnehmer sichtbar gemacht. Diese sind sich ihrer Stärken oftmals nicht (mehr) bewusst. Das Aufzeigen der Potentiale und Ressourcen ist ein erster Baustein, um die Motivation und Selbstwahrnehmung zu stärken, dazu muss der Fokus in den Denkmustern zunächst weg von den Defiziten.

Die SB med. Reha betreuen eigenverantwortlich einen festen Kundenstamm mit einem Schlüssel von 1:25. Damit wird gewährleistet, dass der Kunde in dem umfassenden Bereich der Integrationsarbeit nur einen Ansprechpartner hat, was für Transparenz nach außen aber auch nach innen sorgt. Der geringe Fallzahlschlüssel ist in Projekten mit ähnlich komplexen Fallgestaltungen über Vergabemaßnahmen nach § 45 SGB III durch Träger erprobt und notwendig, um ein intensives und ganzheitliches Coaching gezielt durchführen zu können. Das benötigt gerade bei gesundheitlich beeinträchtigten Langzeitarbeitslosen Zeit und Geduld in der Betreuung. Um die Transparenz zu gewährleisten und trotz Freiwilligkeit eine gewisse Verbindlichkeit zu erreichen, erhalten auch die Kunden erstmals eine „Arbeitsmappe“, in welcher sie die gleichen Unterlagen wie ihre SB med. Reha ablegen. Im Anschluss an die Eingangsdiagnostik wird die individuelle Hilfeplanung erarbeitet und Terminübersichten, Beratungsprotokolle, Aufgaben und Absprachen auch an den Kunden herausgegeben. Die mit dieser „Arbeitsmappe“ geschaffene Transparenz stellt eine Basis für die vertrauensvolle Zusammenarbeit dar. Darüber hinaus werden dort die im Hilfeplan gemeinsam festgelegten Handlungsprioritäten und Handlungsabfolgen festgeschrieben. Zugleich ist der Kunde dadurch besser informiert und organisiert und erhält auf diese Weise eine Grundlage um die eigenverantwortliche Lebensführung (wieder) zu erlernen. Das zunächst angeleitete Organisieren und Strukturieren von Problemlagen und damit einhergehenden Handlungsmöglichkeiten sowie dem Setzen von Prioritäten und verbindlichen nächsten Handlungsschritten wird den Teilnehmern Struktur und Sicherheit vermittelt. Durch das Erleben jener Struktur und Sicherheit erlernen die Teilnehmer Problemlösungskompetenzen, die sie nach und nach selbstständig auch auf andere Lebenssachverhalte anwenden können. Dann gilt es den Hilfeplan umzusetzen. Das Coaching beinhaltet ein Vereinbaren und Nachhalten von Absprachen, die Begleitung und Realisierung von konkreten individuellen Handlungsschritten. Es werden lebenspraktische Fertigkeiten vermittelt und bei Bedarf z. B. Kleingruppenaktivitäten wie Tiertherapie oder Freizeitaktivitäten durchgeführt, um gegenseitige Motivation und Gruppendynamik zu erhalten. Dafür werden die Partner des eingangs aufgebauten Netzwerks hinzugezogen und wo immer es anfangs angezeigt ist, mit dem SB med. Reha gemeinsame Gesprächsführungen durchgeführt. So sollen die vielfältigen Angebote zur Förderung und Finanzierung in Anspruch genommen werden und konkrete Schritte auf dem Weg zur gesundheitlichen Stabilisation gelingen. Durch die zunehmende Eigenverantwortung und Selbstständigkeit erfolgt die Steigerung der intrinsischen Motivation.

In den Phasen des individuellen Coachings erfolgen regelmäßig wiederkehrende Kontakte, anfangs mind. 14-tägig, bei denen die aktuelle Situation und evtl. Problemlagen fortlaufend überprüft, strukturiert und nächste Handlungsprioritäten und Handlungsabfolgen gemeinsam festgelegt werden. Außerhalb von Zwang und Zeitdruck wird so der individuelle Hilfeplan gemeinsam erarbeitet, hinterfragt und fortgeschrieben. Der Fokus liegt dabei während der Dauer der Projektteilnahme allein auf der Stabilisation bzw. Verbesserung des Gesundheitszustandes, die erst nach dem Projektende in die arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten zur beruflichen Integration münden. Der SB med. Reha ist hierbei nicht nur Lotse in der Hilfelandschaft, sondern auch praktische Unterstützung. So werden wenn es erforderlich ist z. B. Termine mit Dritten gemeinsam vereinbart und wahrgenommen oder Akteure wie Beratungsstellen, Anbieter von Rehasport usw. gemeinsam aufgesucht, sodass die erste Hemmschwelle der Kontaktaufnahme gemeistert ist. Erkenntnisse, die durch die wissenschaftliche Begleitung während der Projektdurchführung gewonnen werden, fließen unmittelbar in die weitere praktische Umsetzung des Projektes ein. Das Projekt ist daher als ständig Lernendes zu verstehen und nicht als starres Konzept, welches ohne Veränderungsmöglichkeit nur im Nachhinein bewertet wird.
Bei erfolgreichem Projektverlauf, bei Abbruchwusch des Kunden, fehlender Mitarbeit oder nach spätestens 2 Jahren im Projekt erfolgt die Überleitung ins „normale Fallmanagement“. Dies beinhaltet eine abschließende Situationsanalyse, ein Resümee der Zusammenarbeit mit dem Aufzeigen von neuen Perspektiven und Möglichkeiten. Die Kontaktaufnahme zum zuständigen Fallmanager, ggf. SB berufliche Reha und Arbeitgeberservice runden die warme Übergabe mit Informationsaustausch über Erreichtes und nächste Schritte ab.
Der Projektkoordinator ist für die umfassende Netzwerkarbeit des Projektes und federführend für die Steuerung und Projektumsetzung verantwortlich. Dazu gehören u. a. die Nachhaltung der Projektidee, Kontrolle der Umsetzung, Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung. Die zuwendungsrechtlichen Aufgaben (z. B. Erstellung von Zwischen- u. Verwendungsnachweisen, finanztechnische Abrechnung), Mittelbewirtschaftung und Controlling fallen ebenfalls in seinen Verantwortungsbereich. Die vergaberechtliche Vorgänge (Vorbereitung und Ausschreibung der Auftragsvergabe „Wissenschaftliche Begleitung“) werden durch den Bereich Projektmanagement des Jobcenters Uckermark erledigt. Dadurch werden hierfür keine Ressourcen durch Projektpersonalien gebunden.

2.2 Zielgruppe und Fallzahl:
Grundlage zur Aufnahme in das Projekt bilden diejenigen Kunden, bei denen eine die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt hindernde „gesundheitliche Einschränkung“ und/oder „Suchtkrankheit“ in der Fallmanagementarbeit erkannt, erfolglos bearbeitet wurde oder sich in Bearbeitung befindet. Die gesundheitliche Einschränkung muss bereits durch fachärztliche Nachweise, die der Kunde selbst beisteuern kann oder durch vom Jobcenter in Auftrag gegebene sozialmedizinische/psychologische Begutachtungen belegt sein. Sollten diese Nachweise noch nicht vorliegen, so sind sie vor Aufnahme in das Projekt „Gecko“ festzustellen und zu belegen. Hierfür werden die bereits durch das Jobcenter Uckermark gebundenen Gutachter für sozialmedizinische und psychologische Begutachtungen hinzugezogen. Ausgehend hiervon sollen Kunden unter 50 Jahren betrachtet werden, da davon ausgegangen wird, dass die Bearbeitung dieser Hemmnisse mehrere Monate bis Jahre benötigen wird. Zusätzlich sollen es Kunden mit Berufsabschluss sein, da diese in ihrem Leben bereits einmal die positiven Aspekte eines Berufsalltags wie Anerkennung, soziale Kontakte, Wertschöpfung usw. (zumindest in der Ausbildung) erlebt haben und man daran leichter anknüpfen kann. Im Bereich der U 25-Jährigen soll wenigstens ein Schulabschluss vorhanden sein. Darüber hinaus wird als viertes Kriterium versucht Personen zu gewinnen, bei denen mindestens ein Kind im Haushalt lebt, um präventiv einem generationsübergreifenden Leistungsbezug entgegen zu wirken, dies ist jedoch kein Ausschlusskriterium.

Die SB med. Reha stellen das Projekt intern umfassend vor, sodass es den Fallmanagern möglich ist, potentielle Teilnehmer anhand einer Vorschlags-/Bedarfsliste zusammenzutragen. Der SB med. Reha trifft hieraus ggf. eine Vorausauswahl möglicher Projektteilnehmer und führt ein gemeinsames Gespräch zur Projektaufnahme mit dem Teilnehmer und dem zuständigen Fallmanager. Hierbei soll zum einen das Projekt vorgestellt und zum anderen die Motivation und Bereitschaft zur Mitarbeit abgeprüft werden, sodass eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation des Teilnehmers und folglich der Integrationsarbeit erfolgen kann. Zur Erkennung von motivierten Teilnehmern soll vorbereitend intern eine ABC-Messung durchgeführt werden. Da die Teilnahme an dem Projekt komplett auf freiwilliger Basis und ohne den Druck einer drohenden Sanktion erfolgt, rechnet das Jobcenter Uckermark mit einer sehr geringen Abbruchquote. Sollte ein Teilnehmer dennoch auf eigenen Wunsch das Projekt verlassen wollen oder nicht wie angestrebt und im regelmäßig angepassten Hilfeplan mitwirken (Abbruch), erfolgt eine abschließende Situationsanalyse mit einem Resümee der Zusammenarbeit als Grundlage für die Übergabe in das „normale“ Fallmanagement. Dies erfolgt auch, wenn im Projekt eine aktive Mitarbeit des Kunden nicht (mehr) erfolgt und Interventionsversuche durch den SB med. Reha gescheitert sind. Diese „warme Übergabe“ ins klassische Fallmanagement soll regelmäßig als Fallkonferenz mit dem Kunden erfolgen, in welcher dargestellt wird, was bisher unternommen und erreicht wurde, warum der Abbruch erfolgt und welche Perspektiven/Handlungsoptionen bestehen. Die tatsächliche Entscheidung über einmündende und (ggf. vorzeitig) ausscheidende Teilnehmer erfolgt durch die SB med. Reha.
Das Jobcenter Uckermark rechnet mit ca. 120 Teilnehmern über die gesamte Projektlaufzeit. Die prognostizierte Gesamtteilnehmerzahl setzt sich aus dem Fallzahlenschlüssel und der geschätzten Dauer zum Verbleib im Projekt sowie den 2 geplanten Personalien zusammen. Hierbei kann sich das Jobcenter Uckermark auf Erfahrungen aus vergangenen geförderten Projekten mit Langzeitarbeitslosen stützen, in welchen ebenfalls intensives Einzelcoaching mit anders gelagerten, aber ähnlich schwerfälligen Vermittlungshemmnissen durchgeführt wurde. Die prognostizierten 120 Teilnehmer lassen Rückschlüsse auf die Zusammenhänge der zu erprobenden Betreuungsintensität und deren Erfolg zu. Der geringe Fallzahlenschlüssel lässt eine vergleichsweise sehr hohe Kontaktdichte und zeitintensive Begleitung sowie tatsächliche praktische Unterstützung zu.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Projektdaten

Beginn:

01.11.2021


Abschluss:

31.10.2026


Fördernummer:

662Z0132X1

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ (zweiter Förderaufruf)

ICF-Bezug des Projekts:

  • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt

Referenznummer:

R/FO125986


Informationsstand: 22.06.2021