Forschungsprojekt
Projektart: Gefördertes Projekt Modellprojekt
rpE – rehapro Euregio

Beschreibung / Inhalte

Vor dem Hintergrund stetig hoher Zugänge in die Erwerbsminderung wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes der Aufruf gestartet, Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation zu konzipieren. Die lokale Umsetzung des Modellprojektes „rehapro Euregio“ (rpE) findet in Kooperation der Projektpartner Jobcenter StädteRegion Aachen, Kreis Heinsberg und Jobcom Düren statt.

Die Projektpartner sehen besonderen Entwicklungsbedarf bei einer frühzeitigen zielgruppengerechten Betreuung und Unterstützung gesundheitlich eingeschränkter Menschen im SGB II. Die zentrale These lautet dabei: „Prävention durch Beschäftigung“. Der Blick auf die Zielgruppe beinhaltet nicht „leidensgerechte“, sondern „potentialgerechte“ Beschäftigungen, die es für die Teilnehmer zu realisieren gilt. Eine potentialgerechte Beschäftigung unter Einsatz der vorhandenen Ressourcen der KundInnen ist die beste Prävention zur Stabilisierung der Gesundheit. Die o.g. Jobcenter legen sehr viel Wert auf das Profiling und die Ansätze „Work First“, „Empowerment“ und „Positive Thinking“.

Zur Umsetzung der aufgestellten These sollen im Rahmen von „rehapro Euregio“ Prinzipien aus der niederländischen Arbeitslosenhilfe in Deutschland erprobt werden. Ein niederländischer Inputgeber stellt sein Profilinginstrument zur Verfügung, welches für den deutschsprachigen Raum und damit den Kundenstamm betreffend angepasst wird. Die TeilnehmerInnen werden im Modellprojekt rpE durch systemisch arbeitende Coaches betreut. Die Coaches arbeiten nach den Leitlinien des Case Managements und stehen prozessbegleitend im gesamten Projektzeitraum den TeilnehmerInnen zur Seite und leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade neuartige Vernetzungen wie die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen werden angestrebt, bspw. bilden der Coach des jeweiligen Jobcenters zusammen mit Mitarbeitern des (gemeinsamen) Arbeitgeberservice und der Integrationsfachdienste einen „Vermittlungsverbund“, der bei Bedarf durch Mitarbeiter der Suchtberatung ergänzt wird. Medizinische und berufliche Träger unterstützen die Arbeit mit den TeilnehmerInnen flankierend. Somit werden die KundInnen ressourcen- und lösungsorientiert unterstützt und erhalten auf den individuellen Bedarf abgestimmte Angebote von verschiedenen Dienstleistern.

Die Integration in eine potentialgerechte Arbeit dient den TeilnehmerInnen zur Bestätigung und soll sie in ihrer Motivation für die Ausübung der Arbeit stärken. Eine potentialgerechte Beschäftigung dient nicht nur langfristig zur Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit, sondern bietet bereits mittelfristig (im Laufe der Projektteilnahme) eine Verbesserung von Gesundheit und Selbstwirksamkeit. Gesundheitsstabilisierende Hilfen werden möglichst gezielt eingesetzt. Durch die Stärkung des Selbstbewusstseins, Verstetigung sozialer Kontakte und positives Feedback erleben sich die TeilnehmerInnen nicht mehr nur defizitär. Sie fühlen sich als leistungsfähige Mitglieder der Gesellschaft.

Potenzialgerechte Beschäftigungen sind nicht zwangsläufig sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Auch geringfügige Beschäftigungen oder Teilzeitarbeitsplätze, ggf. auch öffentlich geförderte Beschäftigungen können je nach Ausgangslage individuell zielführend sein. Wichtige notwendige medizinische Schritte werden möglichst berufsbegleitend umgesetzt, so sollen langwierige berufliche und medizinische Rehamaßnahmen vermieden werden. Es ist ebenso daran gelegen, die Abbruchquote gering zu halten und vielen TeilnehmerInnen mit diesem innovativen Ansatz eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Die Zielgruppe sind dauerhaft gesundheitlich eingeschränkte erwerbsfähige Hilfebedürftige im Leistungsbezug SGB II, mit realistischen Chancen der Integration in den allgemeinen bzw. öffentlich geförderten Arbeitsmarkt (präventiver Ansatz). Dabei werden folgende Schwerpunkte aufgegriffen:
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen (Neurosen: Depressionen und depressive Störungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Phobien, etc.)
  • Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (nicht- stoffgebundene und stoffgebunden)
  • Menschen mit somatischen Erkrankungen (kardiologische und orthopädische Erkrankungen / Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus)
Es ist den kooperierenden Jobcentern ein spezielles Anliegen, die Teilnehmenden gezielt und individuell zu unterstützen, da die o.g. Erkrankungen zu einem lebensbestimmenden Faktor werden und sich auf wichtige Lebensbereiche ausdehnen können. Freiwilligkeit, Veränderungsbereitschaft und eine Krankheitseinsicht sowie realistische Chancen auf Vermittlung in den Arbeitsmarkt müssen als Teilnahmevoraussetzung bei den KundInnen allerdings gegeben sein. Zum Schutz aller Teilnehmenden und deren sensibler Daten liegt ein umfassendes Datenschutzkonzept bei allen beteiligten Akteuren im Modellprojekt rpE vor.

Um eine Verstetigung in der Region zu begünstigen, liegt das Hauptaugenmerk bei der Projektplanung bei der Auswahl intrinsisch motivierter Kooperationspartner. Ein weiterer zusätzlich wichtiger Aspekt beschäftigt sich mit der Nachsorge für die TeilnehmerInnen. So werden im Modellprojekt rpE frühzeitig wichtige Unterstützungsleistungen durch Institutionen wie Krankenkassen und Selbsthilfegruppen angeboten. Gerade Selbsthilfegruppen stellen wertvolle und zudem kostenneutrale Anlaufstellen für die TeilnehmerInnen dar und werden auch im Projektverlauf bei Bedarf allen Hilfesuchenden zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich um eine „Win-Win“-Situation, da auch die Selbsthilfegruppen neue Mitglieder benötigen.

Das Modelprojekt rpE wird in der gesamten Region während des gesamten Zeitraumes wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die im Projekt eingesetzte wissenschaftliche Begleitung soll im Verlauf des Projektes Daten und Fakten liefern, damit die selbstgesteckten Ziele, Zwischenziele und Meilensteine auch realisiert werden können. Die ausführliche Dokumentation der Projektumsetzung soll Erfahrungen bündeln, um beispielsweise Optimierungsansätze bei Schnittstellenproblematiken aufzuzeigen. Best-Practice Erfahrungen können wiederum als Initiator für spätere Gesetzesänderungen dienen (z.B. in Form einer dauerhaften Kooperation mit dem Inklusionsamt und dem IFD). Um eine Verallgemeinerung der lokalen Ergebnisse auf Bundesebene zu gewährleisten, wurde der Jobcenterverbund aus Aachen, Düren und Heinsberg bewusst im Sinne einer repräsentativen Übertragbarkeit auf die Bundesebene gewählt.

Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

Projektdaten

Beginn:

01.01.2020


Abschluss:

30.06.2024


Fördernummer:

661Z1031K1

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro“ (erster Förderaufruf)

ICF-Bezug des Projekts:

  • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt

Referenznummer:

R/FO125932


Informationsstand: 09.04.2020