Projekt GINKO: Studierende wissen viel, aber längst nicht alles
Bei dem Projekt GINKO wurde die Frage untersucht, wie gut Studierende mit einer Hörbehinderung ihre Rechte kennen. GINKO steht für Gesetzeswirkungen bei der beruflichen Integration schwerhöriger, ertaubter und gehörloser Menschen. Angesichts einer veränderten Gesetzeslage stellt sich die Frage nach einer chancengleichen Teilhabe von hörbehinderten Studierenden.
Das
SGB IX war im Jahr 2001 ein Meilenstein zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (
BGG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (
AGG) folgten und 2009 wurde auch die
UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland rechtsgültig.
Im Rahmen des Projektes GINKO erfolgte eine Erhebung zur Untersuchung der Gesetzeswirkung und Gesetzeskenntnis hörbehinderter Menschen. Als Erhebungsinstrument diente ein gemeinsam mit dem Deutsche Schwerhörigenbund (DSB), dem Deutschen Gehörlosenbund (
DGB) und der BHSA entwickelter standardisierter Fragebogen.
Die Studierenden, die sich an der GINKO-Befragung beteiligten waren überwiegend im Alter zwischen 20 und 34 Jahren. Ihre Schulzeit verbrachten 59,6 Prozent auf einer Schule für Hörgeschädigte und 21,7 Prozent besuchten eine Regelschule. Anhand der ausgewählten Stichprobe der Studierenden wird ersichtlich, dass die Kenntnisse der Gesetze und das Wissen über ihre Rechte und Ansprüche der angehenden Akademiker zwar vorhanden sind, doch teilweise große Lücken aufweisen.
Die Mehrheit der Studierenden (65,7%) kennt das
SGB IX und somit die wichtigsten Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Vermeidung einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Jedoch sind nur die wenigsten (20,5%) bereit, ihr Recht auch einzuklagen, wenn sie es nicht bekommen.