Forschungsprojekt
Beschreibung / Inhalte
Mit dem Sozialgesetzbuch IX sind am 1. Juli 2001 auch die Regelungen über die Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger in Kraft getreten. Darin ist vorgesehen, dass die gemeinsamen Servicestellen künftig behinderten und von Behinderung bedrohten Personen, ihren Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten Beratung und Unterstützung anbieten. Im Gesetz ist ein Aufgabenkatalog vorgesehen, der teilweise über das bisherige Ausmaß der von den einzelnen Trägern geleisteten Auskunft und Beratung hinausgeht.
Die Regelungen über die Gemeinsamen Servicestellen beinhalten zahlreiche Rechtsprobleme, deren praktisches Erkennen und deren wissenschaftliche Durchdringung für die künftige Arbeitsfähigkeit der Institution wichtig ist. Zu nennen sind etwa Fragen des Organisations- und Haftungsrechts.
Im Mittelpunkt des Projekts steht das Rechtsverhältnis der Servicestelle zu den Betroffenen. Untersucht werden aber auch die Rechtsbeziehungen zu den anderen Akteuren des Rehabilitationssystems.
Die Regelungen über die Gemeinsamen Servicestellen beinhalten zahlreiche Rechtsprobleme, deren praktisches Erkennen und deren wissenschaftliche Durchdringung für die künftige Arbeitsfähigkeit der Institution wichtig ist. Zu nennen sind etwa Fragen des Organisations- und Haftungsrechts.
Im Mittelpunkt des Projekts steht das Rechtsverhältnis der Servicestelle zu den Betroffenen. Untersucht werden aber auch die Rechtsbeziehungen zu den anderen Akteuren des Rehabilitationssystems.
Projektdaten
Beginn:
01.11.2001
Abschluss:
30.03.2004
Kostenträger:
- Norddeutscher Forschungsverbund für Rehabilitationsforschung
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt
Projektleitung:
- Igl, Gerhard, Prof. Dr.
Mitarbeitende:
- Fakhreshafaei, Reza, Dipl.-Jur.
Institutionen:
Universität Kiel
Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa
Prof. Dr. jur. Gerhard Igl
Olshausenstr. 40
24098 Kiel
Schlagworte:
Referenznummer:
R/FO2871
Informationsstand: 22.12.2022