Forschungsprojekt
Beschreibung / Inhalte
Hintergrund und Zielsetzung:
Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestehende Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisiert. Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Der Text sieht vor, dass ein Vertragsausschuss mit Sitz in Genf eingerichtet wird, der die Umsetzung des Übereinkommens in den Vertragsstaaten beobachtet. Das Fakultativprotokoll eröffnet behinderten Menschen die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den im Übereinkommen vorgesehenen Vertragsausschuss zu wenden, wenn der innerstaatliche Rechtsweg erfolglos war. Erachtet der Vertragsausschuss eine Beschwerde für begründet, übermittelt er dem betreffenden Vertragsstaat seine Vorschläge und Empfehlungen. Das Übereinkommen und das Fakultativprotokoll sind am 3. Mai 2008 in Kraft getreten.
Nach der Ratifikation sind die Vertragsstaaten nach Artikel 33 des Übereinkommens verpflichtet, auf einzelstaatlicher Ebene eine unabhängige Stelle zur Förderung und Überwachung des Übereinkommens zu bestimmen oder zu schaffen. Dabei sollen die Vertragsstaaten die "Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen betreffend den Status von innerstaatlichen Einrichtungen zum Schutz und zur Förderung von Menschenrechten vom 20. Dezember 1993" (Res. 48/134) beachten. Die "Pariser Prinzipien" beschreiben Aufgabenbereiche und Funktionsweise von nationalen Instituten für Menschenrechte.
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 1. Oktober 2008 beschlossen, das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. mit der Wahrnehmung der Aufgabe nach Artikel 33 Absatz 2 des Übereinkommens zu betrauen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf Initiative der Rot/ Grünen Bundesregierung im Jahr 2000 auf der Grundlage eines fraktionsübergreifenden Bundestagsbeschlusses gegründet. Er beinhaltet ein weites Mandat zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte und garantiert seine Unabhängigkeit. Er nimmt dabei ausdrücklich auf die Pariser Prinzipien Bezug.
Aufgaben:
- Information und Dokumentation
- Anwendungsorientierte Forschung, insbesondere auf das "Monitoring" bezogene Forschungstätigkeit (keine eigenständige empirische Forschungstätigkeit, auch keine Vergabe von Forschungsaufträgen)
- Politikberatung, insbesondere konstruktive Begleitung von Umsetzungsprozessen der Konvention in Bund und Länder (z. B. in Form von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben; Veranstaltungen etc.) sowie Beratung von Verbänden
- Aufbau und Koordination eines bundesweiten Qualitätsnetzwerkes
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Aufbau einer barrierefreien Webseite
- Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren
Projektdaten
Beginn:
01.01.2009
Abschluss:
laufend
Fördernummer:
GRR-58330-6/2
Kostenträger:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt
Projektleitung:
- Joestel, Dirk
Institutionen:
Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Zimmerstr. 26/27
10969 Berlin
Dirk Joestel
Telefon:
030 259359-53
E-Mail:
joestel@institut-fuer-menschenrechte.de
Homepage:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/
Schlagworte:
Referenznummer:
R/FO3728
Informationsstand: 05.02.2020