Sprungnavigation Tastaturkurzbefehle

Suche und Service

Forschungsprojekt
Projektart: Eigenprojekt Gefördertes Projekt
Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis

Beschreibung / Inhalte

In dem Projekt "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis: Die UN-Behindertenrechtskonvention" hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte Fachtage für die Richterschaft der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Ziel dieser Veranstaltungen war es, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu informieren und in einen offenen Austausch über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in sozialgerichtlichen Streitigkeiten zu treten. Dabei diskutierten die Teilnehmenden anhand von Fallbeispielen die Bedeutung und Tragweite einzelner Bestimmungen der UN-BRK.

Ein Expert_innenkreis hat das Projekt begleitet. Dieser unterstützte von Anfang an die Konzeption und Durchführung der Fachtage sowie die Entwicklung einer praxisnahen Materialsammlung. Die Durchführung der einzelnen Veranstaltungen gestaltete ein Team aus zwei Personen mit sozialrechtlicher beziehungsweise völkerrechtlicher Expertise.

Projektdaten

Beginn:

01.01.2017


Abschluss:

31.12.2018


Fördernummer:

01KM1662502

Kostenträger:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt

Projektleitung:

  • Aichele, Valentin, Dr., LLM.

Mitarbeitende:

  • Bernot, Sabine, Dr.

Institutionen:

Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Telefon: 030 25 93 59 0 E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
Homepage: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/starts...

Die Veranstaltungen haben in Kooperation mit den Landessozialgerichten stattgefunden.

Deutsches Institut für Menschenrechte (2018): "Menschenrechte in der sozialgerichtlichen Praxis: Die UN-Behindertenrechtskonvention";
ISBN: 978-3-946499-34-3(PDF)
ISBN: 978-3-946499-33-6 (print)

Referenznummer:

R/FO125845


Informationsstand: 31.01.2020